Full text: 20 Jahre Handelsvertragsverein

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J. Fragen des internationalen Privatrechls. 
> a) Rechtsstellung der Filialen im Auslande 
(Ref.: Verschiedene ausländische Rechtsanwälte). 
b) Rechtszuständigkeit für Verträge zwischen Kontrahenten 
verschiedener Nationalitäten. 
(Wurde von der Tagesordnung abgeseßt.) 
c) Rechtsstellung des Vertreters im Ausland 
(Ref.: Rechtsanwalt Bittermann-Berlin). 
II. Fragen des internationalen Prozeßrechts. 
a) Zustellung im internationalen Verkehr 
(Ref.: Rechtsanwalt Dr. Ansbacher-Mailand). 
b) Oertlicher Gerichtsstand bei Klagen gegen Ausländer 
(Ref.. Rechtsanwalt Frankenstein-Berlin). 
c) Vollstreckung der Zivilurteile im Auslande 
(Ref.: Kammergerichtsrat Delius-Berlin). 
III. Fragen des internationalen Konkursrechts 
(Ref.: Syndikus Dr. Walter-Remscheid). 
IV. Berücksichtigung juristischer Fragen im Text der Flandelsverträge 
(Ref.: fustizrat Goldmann-Berlin). 
V. a) Zuständigkeit des Haager Schiedsgerichts für Rechts- 
sfreitigkeiten von Privatpersonen 
(Ref.: Rechtsanwalt Kaß-Berlin). 
b) Praktische Organisation der internationalen Rechtsverfolgung 
(Ref.: Archibald ). Wolfe-New - York und Rechts 
anwalt Mechtold-Leipzig). 
An der Tagung nahmen — neben Vertretern des Reichsjustiz 
amtes, der Rechtsabteilung des auswärtigen Amtes und Delegierten 
der maßgebenden juristischen Körperschaften des Reictis — 18 aus 
ländische Vertrauensanwälte teil. Zu dem (im Verlag von Carl 
Heymann, Berlin, erschienenen) stenographischen Bericht schrieb 
uns ein höherer Beamter der zuständigen Zentralverwaltungs 
behörde: 
„Es wird gewiß wenig Berichte ähnlicher Vereinigungen geben, 
wo auf verhältnismäßig so engem Raume eine solche Fülle prak 
tischer Belehrung und zugleidi wissenschaftlich interessanter Pro 
bleme aus dem Gebiete des internationalen Redits vereinigt ist. 
ihr Verein kann den Erfolg dieser Tagung als einen stattlichen 
Aktivposten in die Bilanz seiner gemeinnüßigen Tätigkeit eintragen." 
Im Anschluß daran wurde dann der Rechtsausschuß selbst so 
ausgestaltet, daß ein sechsköpfiger Vorstand gebildet wurde aus 
Delegierten der führenden juristischen Körperschaften, nämlich: 
Geh. Justizrat Prof. Dr. Niemeyer=Kiel (Dtsdi. Vergg. f. inter 
nationales Recht), Prof. Dr. Neubecker-Heidelberg, Geh. Jusfizrat 
Kammergerichtsrat Dr. Delius (Dtsch. Richterbund), justizrat 
Dr. Drucker-Leipzig (Deutscher Anwaltsverein), lustizrat Goldmann- 
Berlin (Berliner Anwaltsverein), lustizrat Dr. Magnus-Berlin (Ges. f 
Weltmarkenrecht). 
Auch andere Fragen, wie Eingreifen von Konsulatsbehör 
den bei Prozessen deutscher Firmen im Auslande, Kautions 
stellung im Auslande, Erstattung von Anwaltskosten bei inter 
nationalen Prozessen, Sammlung und Veröffentlichung wich-
	        
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