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ltger Konkurse im Auslande, Einrichtung eines internationa
len Gerichtshofes für Privatklagen etc. wurden im Rahmen dieses
Fachausschusses bearbeitet. — Eine kurze Zusammenfassung seiner
Organisation und Aufgaben erschien unter dem Titel „Rechtsver
fügung im Auslande“ als Heft 5 unserer „Handelspolitischen Flug
schriften.“
Ein Spezialgebiet des internationalen Rechtslebens, welches
uns in den leisten Jahren vor dem Krieg besonders beschäftigte,
war die Frage der handelsüblichen Herkunfts-Be
zeichnungen von Waren, wie: „Pilsener Bier“, „Panama-
Hüte“ usw. Diese Frage wurde zum Gegenstand einer stark be
suchten Versammlung von Delegierten der beteiligten Gruppen
des Wirtschaftslebens am 18. Oktober 1912 in der Berliner Handels
kammer gemacht, welche zur Qründung eines besonderen „F adi-
ausschusses für Internationalen gewerblichen
R e ch f s s ch u B“ unter Vorsiß der bekannten Fachmänner
Prof. Dr. Oslerrieth (Berlin) und Patentanwalt Minz (Berlin) führte.
Der neue Fachausschuß hat das vorhandene Tatsachenmaterial aus
den beteiligten Erwerbszweigen gesammelt und für die ent
sprechende geseßgeberische Tätigkeit sowie- gerichtliche Praxis
vorbereitet, eine Liste von Spezialsachversfändigen für einzelne
Branchen aufgestellt und ein längeres Referat über die Frage für
den bald danach in Gent tagenden „Internationalen Kongreß gegen
Verfälschung von Nahrungsmittel” ausgearbeitef. Seine weiteren
Arbeiten wurden leider durch den Krieg unterbrochen; doch sind
seine Bestrebungen zu Gunsten möglichster Wahrheit der Waren
bezeichnung in gewissem Sinne durch die Artikel 275/6 des Frie-
densverfrages forfgeführt und abgeschlossen worden.
Die Arbeiten des im Jahre 1907 gegründeten „Fachaus
schusses für Internationales Verkehrswesen" er
streckten sich besonders nachdrücklich auf ein wichtiges Ziel: die
Errichtung des sogenannten Weltpennyporto d. h. einer
Vereinheitlichung des internaliohalen Briefportos für den
inner staatlichen und zwischen staatlichen Verkehr — eine
Reform, welche nach unserem Ermessen eine nicht wesentlich ge
ringere grundsäßliche Bedeutung gehabt haben würde, wie seiner
zeit die Einführung des nationalen Pennyporto durch Rowland Hill
in England und die entsprechenden Maßnahmen in anderen Län
dern. Unter der Hinzuziehung eines bewährten Fachschriftstellers
für postalische Fragen, Herrn Arwed Jürgensohn, bearbeiteten Wir
diese Frage auf das eingehendste. Ein auf unsere Veranlassung
ausgearbeitetes umfangreiches Werk des genannten Aulors:
„W eltportoreform“ (Verlag Liebheit & Thiessen, Berlin,
312 S.), wurde den Zentralbehörden und der Oeffentlichkeit unter
breitet und gleichzeitig eine Propaganda-Broschüre „Das In
landsporto als Welfporto" als Heft 6 unserer „Handels-