Full text: 20 Jahre Handelsvertragsverein

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Handbücher für alle Kreise, die mit dem betreffenden Lande ge 
schäftlich in Verbindung stehen. Sie umfassten jeweils folgende 
vier Abschnitte: 
1. Das Wirtschaft sieben des Lahdes. 
Hierunter fallen alle wichtigeren Angaben über seine Bevölke 
rung, Land- und Forstwirtschaft, Viehzucht, Bodenschake, Verkehrs 
unternehmungen, Industrie, Handel, Export und Import [insbesondere 
mit Deutschland), Zoll- und Handelspolitik. 
2. Das öffentliche Leben und seine Institutionen. 
Dieser Abschnitt umfaßt eingehende Angaben über die Tages 
und Fach-Presse, die politische Organisation (Verwaltung, Parla 
ment, Parteien), das Justizwesen, die amtlichen und privaten wirt 
schaftlichen Interessenvertretungen. 
3. Die Hauptpläße des Landes. 
Dieser Abschnitt behandelt die wirtschaftlich widitigsten 
Städte hinsichtlich ihrer speziell wirtschaftlichen Bedeutung, und zwar 
unter jeweiliger Hinzufügung der für den Export und Import wich 
tigsten Firmen des' betreffenden Planes. 
4. Empfehlenswerte Touren durch das Land. 
Dieser Teil bringt unter Angabe der jeweils besten Zugverbin 
dungen eine Zusammenstellung geeigneter Rundreisen in bestimmte 
volkswirtschaftlich wichtige und interessante Gebiete des Landes. 
Bis zum Kriegsausbruch wären erschienen die Hefte I. Un 
garn, Schweiz, Oesterreich, Niederlande, Schweden, Argentinien. 
Schließlich hat der H.V.V. mit Erfolg die Initiative ergriffen zur 
i nier nationalenOrganisation der Interessen von 
Industrie und Handel, um in Fragen gemeinamen Interesses 
der Geschäftswelt verschiedener Länder auch eine gemeinsame Be 
ratung und Beschlußfassung zu ermöglichen. Er versandte Ende 
1904 an eine Anzahl namhafter ausländischer Wirtschaftskörper- 
schüften ein Rundschreiben, in dem es hieß: 
„Unter diesen Umständen gewinnen für die am Export und 
Import beteiligten Kreise alle jene Maßregeln eine erhöhte Bedeu 
tung, welche neben den Zollsäßen den internationalen Warenverkehr 
. fördernd oder hemmend beeinflussen. Hierher gehören: der zoll 
freie Veredelungsverkehr, Grenzverkehr und Retourwarenverkehr, 
die Heranziehung ausländischer Firmen und Geschäftsreisender zu 
den Steuern, die Verteilung der Gerichts- und Anwaltskosten bei 
Prozessen zwischen Firmen verschiedener Nationalität, die Vete- 
rinärgeseßgebung, die Zollpflichtigkeit von Mustern und Waren 
proben, Katalogen, Preislisten, die Beschränkung der Einfuhr ein 
zelner Artikel auf bestimmte Zollämter, Beseitigung von Uebel- 
sfünden, welche heute bisweilen bei der Erhebung von Wertzöllen 
Vorkommen, der Mangel einer einheitlichen und unzweideutigen 
Warenklassifizierung in verschiedenen Staaten u. dergl. m. 
Die meisten dieser Gebiete können im Wege von Handelsver 
trägen teils garnichi, teils nur unvollkommen geregelt werden, 
sondern sind in der Hauptsache der inneren Geseßgebung unter 
worfen. Auch handelt es sich dabei vielfach um Geseße und Ver 
ordnungen, welche nicht nur einen einzelnen Vertragspartner des 
betreffenden Landes, sondern sämtliche an seinem Außenhandel 
beteiligten Staaten gleichermaßen in Mitleidenschaft ziehen, so daß 
unter Umstanden von gemeinsamen Verhandlungen dieser Staaten
	        
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