Full text: 20 Jahre Handelsvertragsverein

38 
näherung auch auf wirtschaftlichem Gebiete in hohem 
Ma|e erwünscht. 
Sie ist allgemein anzustreben auf dem Gebiete des wirtschaft 
lichen R e ch t e s : Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Börsenrecht, Ver 
kehrsrecht, gewerblicher Rechtsschufe, Gewerberecht und soziale 
Gesefegebung, Zivilprozeßrecht. 
Der Güteraustau sch zwischen Deutschland einerseits, 
Oesterreich und Ungarn andererseits und die beiderseitige Durch 
fuhr sind weitestgehend zu erleichtern. 
Eine volle Zollunion der genannten Staaten erweist sich 
— aus staatsrechtlichen Erwägungen, wie angesichts der zurzeit 
bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse — als n i ch t geeignet. 
Das gleiche gilt von einer Zollunion mit Zwischenzollgrenze oder 
von der Form eines gemeinsamen „Oberstaates“. 
Zu erstreben ist eine Zollbevorzugung gewisser 
Waren, welche für den gegenseitigen Warenaustausch besondere 
Bedeutung haben, — vorausgesetzt, daß dadurch die Meistbegünsti 
gung mit den heute feindlichen Staaten sowie mit den neutralen 
Staaten nicht gefährdet wird. Andernfalls ist wenigstens der be 
stehende Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oester 
reich-Ungarn so auszubaucn, daß er den beiderseitigen Interessen 
mehr als bisher gerecht wird und den Güteraustausch wesentlich 
erleichtert, sowie das dadurch geschaffene wirtschaftliche Verhältnis 
auf möglichst lange Dauer sichert. 
Das Tarifs chema der beiderseitigen Zolltarife ist tunlichst 
e i n h e i 11 i ch zu gestalten. Auf Grund eines solchen sind dann 
Handelsverträge mit dritten Staaten gemeinsamzuver 
handeln, jedodi ohne daß der Abschluß eines Vertrages von der 
Zustimmung der anderen verbündeten Staaten abhängig gemacht 
wird, falls sich eine Verständigung zwischen ihnen nicht als möglidi 
erweist. 
Zur Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs sowie des Durch 
fuhrverkehrs sind geeignete Verkehrs-Einrichtungen und 
Anlagen (Wasserstraßen, Eisenbahnen) nach gemeinsamem Plan 
uiid .unter gemeinsamer Verwaltung, nötigenfalls auch auf gemein 
same Kosten zu schaffen. Die Parität der Fracht- und Abgaben 
tarife sowie der Abfertigung und Beförderung ist auf allen Ver 
kehrswegen uneingeschränkt durchzuführen. 
Durch langfristige Handelsverträge sowie durch eine 
Postkonvention (entsprechend der zwischen Deutschland und 
Oesterreich-Ungarn bestehenden) sind in gleicher Weise die wirt- 
- schaftlichen Beziehungen mit den Balkanstaaten und der 
Türkei inniger zu gestalten.“ 
Es kann uns zur Befriedigung gereichen, daß heute die damals 
•ausgesprochenen Grundsäfee in fast allen Punkten als berechtigt 
und zweckmäfeig anerkannt werden müssen, wennschon natürlich 
heute, nach erfolgtem Zerfall der Oesterreich-ungarischen Mo 
narchie, das Verhältnis zu dem als Sonderstaat übrig gebliebenen 
Deutsch-Oesterreich nun ganz anders liegt und dessen engerer, 
nicht nur zollpolitischer, sondern auch nationalpolitischer Anschluß 
an das Deutsche Reich selbstverständlich auch uns als ein er 
strebenswertes Ziel erscheint. 
Die durch den Kriegszustand herbeigeführte völlige Einstel 
lung der deutschen Aufeenhandelsstafistik, sowie die 
durch den Krieg selbst grundlegend umgewälzfen Außenhandels-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.