Full text: 20 Jahre Handelsvertragsverein

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stellen, Nachprüfung einschlägiger Beschwerden etc. fiir ein 
zelne Mitgliedsfirmen brachte. 
Das zweite Gebiet umfaßte alle sonstigen privat wirt 
schaftlichen Wirkungen des Friedensvertrages: 
Die große. Unübersichtlichkeil und z. T. Strittigkeit der hieraus sich 
ergebenden Fragen führte zu der Veröffentlichung zweier wert 
voller Broschüren aus der Feder unsere^ Vorsißenden: 
„Der deutsche Aussenhandei auf der Grundlage des Friedens 
vertrages“ (40 Seiten). 
„Die Einwirkungen des Friedensvertrages auf Privatrechte“ 
(80 Seiten). 
Unsere Stellungnahme zu dem Art. 274/5 des Fr.-V, (Her 
kunftsbezeichnungen (im Warenverkehr) wurde schon in früherem 
Zusammenhang erwähnt: Wir haben den Gegenstand in einer aus 
führlichen Abhandlung eines Sachkenners, Reichsgerichtsrat 
Dr. I.oebe, und einem Zusaßartikel von Dr. Borgius im „Deutschen 
Außenhandel“ (Juli 1919) behandelt und dann auch in einer Eingabe 
vom 28. Febr. 1920 den nunmehrigen Anschluß des Deutsdien 
Reiches an die sog. Madrider Konvention beantragt. — 
Die im Hinblick auf Art. 304/305 des Fr.-V. (gemischtes Schieds 
gericht) eingereidite, von Dr. Hans Wehberg ausgearbeitete Denk 
schrift betr. „Schaffung nationaler S ch i e d s g e r i ch t e und eines 
internationalen Kassationshofs für Fragen des internatio 
nalen Handelsrechts” ist audi bereits erwähnt worden. Aus der 
Feder desselben Verfassers veröffentlichten wir als Heft 7 der 
Serie „Weltwirisdiaft und Welf friede” eine Arbeit: 
„Die Fortbildung des Flußschiffahrtsrechtes im Ver 
sailler Friedensvertrag.” 
Endlidi hatten wir uns versdiiedentlich mit der E n t s ch ä - 
digungspflicht des Reiches gegenüber den durch Liquida 
tionen und andere Kriegsverhältnisse geschädigten Inland- sowie 
Ausland-Deufsdien zu befassen. 
Das dritte Gebiet unserer neueren Betätigung, welches einen 
gegen früher unerwarteten Aufsdiwung genommen hat, ist die 
Beihilfe beim praktischen Ein- und Ausfuhrge 
schäft, selbstverständlich nicht iin Sinne einer irgendwie eigenen 
kaufmännisdien Betätigung, sondern nur im Sinne eines 
Vorbereifungs- und Hilfsdienstes. Die durch fünf Kriegsjahre 
verursachte, z. T. weitgehende Neugestaltung der wirtschaftlichen 
Verhältnisse im Ausland und unsere infolge der Absperrung völlig 
unzureichende Information darüber löste hier eine ganze Anzahl 
neuer Aufgaben aus. Erinnert sei z. B. an die im „Deutsdien 
Außenhandel” aufgenommene Veröffenflidiung von wichtigen aus 
ländischen Offerten und Nachfragen sowie von lieferfertigen deut 
schen Exportwaren, — eine Rubrik, die bei den Mitgliedern sehr 
starkes Interesse fand. Aber auch allgemeine Projekte zurschnelr 
leren Wiedergewinnung unserer Stellung auf dem Weltmarkt —
	        
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