Verlustreserven.
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Oder: Wir schlagen vor, aus dem angegebenen Rein
gewinn von M 744 955,16
des Aktienkapitals von Jt 16 918 800 als Dividende an
die Aktionäre zu verteilen = „ 676 752,00
es bleiben Jl 68 203,16
Hiervon 8 % für den Aufsichtsrat Jl 5456,25
und 7 % für die Beamten ,, 4774,22 „ 10 230,47
Da die verbleibenden Jl 57 972,69
•hebt hinreichen zur Verteilung des an der statutarischen
Mindestdividende von 5 % fehlenden 1 % = „ 169 188,00
So sind dem Dividenden-Ergänzungsfonds Ji 111 215,31
entnehmen.
Die Verwendung x ) freiwilliger Rückstellungen äußert ver
miedene Wirkungen, je nach der Art der Reserve und der
Verbuchung ihrer Verwendung;
a) Verlustreserven. Angenommen, eine Bank hätte auf Ef-
f ektenkonto einen Verlust von 3000. Ist keiije Reserve vorhanden,
So mindert dieser Kapitalverlust das Jahreserträgnis und erscheint
Debet der Ertragsbilanz (an Effektenkonto, Kursverlust),
eine Rücklage vorhanden, so mindert dieser Verlust das Rein-
Ve rmögen und wird von dem Reservenkonto, also einem Teil des
Heinvermögens, und nicht vom Gewinn abgeschrieben. Im
ersten Falle steht den Aktionären eine geringere Verteilungs-
Munme zur Verfügung, im zweiten werden frühere Gewinne zur
Deckung herangezogen, der Verlust bleibt auf das Erträgnis
des laufenden Jahres unwirksam. Eine Verminderung der Aktiva
v ermindert auch den Reingewinn. Ist nun ein Reservekapital
a üf der Passivseite vorhanden und vermindert man gleichzeitig
das Reservekonto um denselben Betrag, so bleibt der Reingewinn
anberührt.
Effekten
~r- Kursverlust.
Bilanz
500 000 Spezialreserve .
3 000 — Entnahme
497 000
26 000
3 000
23 000
Ob die Verwendung der Verlustreserve, d. • 1 .
eines Verlustes aus einer Gewinnrücklage in er -
gemacht wird, hängt von der Art der Verbuchung a
l ) Darüber vgl. Simon, Bilanzen, S. 259 fl