Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Verlustreserven.

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Oder:  Wir  schlagen  vor,  aus  dem  angegebenen  Reingewinn ­
  von  M  744  955,16
des  Aktienkapitals  von  Jt  16  918  800  als  Dividende  an
die  Aktionäre  zu  verteilen  =  „  676  752,00
es  bleiben  Jl  68  203,16
Hiervon  8  %  für  den  Aufsichtsrat  Jl  5456,25
und  7  %  für  die  Beamten  ,,  4774,22  „  10  230,47
Da  die  verbleibenden  Jl  57  972,69
•hebt  hinreichen  zur  Verteilung  des  an  der  statutarischen
Mindestdividende  von  5  %  fehlenden  1  %  =  „  169  188,00
So  sind  dem  Dividenden-Ergänzungsfonds  Ji  111  215,31
entnehmen.

Die  Verwendung  x )  freiwilliger  Rückstellungen  äußert  vermiedene ­
  Wirkungen,  je  nach  der  Art  der  Reserve  und  der
Verbuchung  ihrer  Verwendung;
a)  Verlustreserven.  Angenommen,  eine  Bank  hätte  auf  Eff
 ektenkonto  einen  Verlust  von  3000.  Ist  keiije  Reserve  vorhanden,
So  mindert  dieser  Kapitalverlust  das  Jahreserträgnis  und  erscheint
Debet  der  Ertragsbilanz  (an  Effektenkonto,  Kursverlust),
eine  Rücklage  vorhanden,  so  mindert  dieser  Verlust  das  Rein-Ve
 rmögen  und  wird  von  dem  Reservenkonto,  also  einem  Teil  des
Heinvermögens,  und  nicht  vom  Gewinn  abgeschrieben.  Im
ersten  Falle  steht  den  Aktionären  eine  geringere  Verteilungs-Munme
  zur  Verfügung,  im  zweiten  werden  frühere  Gewinne  zur
Deckung  herangezogen,  der  Verlust  bleibt  auf  das  Erträgnis
des  laufenden  Jahres  unwirksam.  Eine  Verminderung  der  Aktiva
v ermindert  auch  den  Reingewinn.  Ist  nun  ein  Reservekapital
a üf  der  Passivseite  vorhanden  und  vermindert  man  gleichzeitig
das  Reservekonto  um  denselben  Betrag,  so  bleibt  der  Reingewinn
anberührt.

Effekten
~r-  Kursverlust.

Bilanz
500  000  Spezialreserve  .
3  000  —  Entnahme
497  000

26  000
3  000
23  000

Ob  die  Verwendung  der  Verlustreserve,  d.  •  1  .
eines  Verlustes  aus  einer  Gewinnrücklage  in  er  -
gemacht  wird,  hängt  von  der  Art  der  Verbuchung  a

l )  Darüber  vgl.  Simon,  Bilanzen,  S.  259  fl
            
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