Full text: Die Kontrolle in kaufmännischen Unternehmungen

217 
nungen- Normen und Faustformeln lassen sich hierfür 
nicht aufstellen, sondern nur die fachmännische Feststellung 
jeder einzelnen Arbeitsphase, sowie der dabei zu erwägenden 
Nebenarbeiten leistet Gewähr für eine annähernde Richtig 
keit. Sicherheitszuschläge dürfen nicht unbeachtet bleiben, 
jedoch empfiehlt es sich, dieselben in Reserve zu stellen, 
um die Arbeiter zur Einhaltung der Akkorde zu erziehen 
und von späteren Nachforderungen abzuhalten. 
In der Praxis werden verschiedene Methoden bei der 
Montage-Akkordberechnung angewendet. So rechnen z. B. 
die Eisenkonstruktionswerkstätten den Akkord für 100 kg, 
die Feinmechanik unterscheidet Bearbeitungsklassen je nach 
dem Grad der Kompliziertheit und der Mechanik, der Groß 
maschinenbau akkordiert in Teilbeträgen, d. h. für jeden 
größeren Maschienenteil (z. B- bei Dampfmaschinen für 
Rahmen, Zylinder, Steuerung getrennt). 
Für die Akkordvorgabe an die Werkstatt ist ein be 
sonderes Formular vorgesehen, mit welchem der Akkordzettel 
gleichzeitig verbunden ist •— das sogenannte Kuponsystem. 
Letzteres besteht aus 2 Vordrucken {gleichartig,Durchschlag): 
' Teil A aus dem Talon zum Verbleib in der Werkstatt. 
A Teil B dem eigentlichen Akkordzettel, zum Abriß. 
Bei der Verabfolgung des Akkordzettels wird nur die 
Rubrik 1 vom Werkstattschreiher ausgefüllt und gleich 
zeitig auf das Formular A durchgeschrieben. 
Mit Hilfe des „Akkordkuponsystems“ werden außer 
der Vereinheitlichung noch folgende Vorteile erreicht: 
Festsetzung und Beurteilung der Akkorde durch 
die Vorkalkulation, Günstlings- und sogen- Luft 
akkorde werden vermieden; 
Erziehung der Arbeiter zur Anwendung der vorge 
schriebenen Arbeitsmethoden und der zu benutzenden 
Werkzeuge; 
Wegfall der besonderen Akkordzettel-Ausschrei 
bung durch den Werkstattschreiber. (Personal- 
Verringerung) ; 
Nachweis der in Arbeit befindlichen Gegenstände 
und des Bearbeiters (Formular „A“);
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.