Full text: Die Kontrolle in kaufmännischen Unternehmungen

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auszüge, Zusammenstellungen, Berichte und der Buch 
führung. 
In bezug auf die Buchführung — deren Eigenschaft 
und Eignung als Kontrollmittel an anderer Stelle eingehend 
gewürdigt wird (IV. Abschnitt) — im Verhältnis zwischen 
Haupt- und Teilbetrieb im mehrfach erwähnten Sinne 
gibt es folgende Fälle. 
a) Die Teilbetrie'be sind von der Zentrale unabhängig, 
führen ihre eigene, vollständige Buchführung, stellen selbst 
Bilanzen auf und stehen mit der Zentrale durch ein „Filial- 
konto“ in einer Art Kontokorrentverkehr. Man kann 
das Filialkonto in zwei Konten zerlegen, ein „Filialkapital- 
konto“ für das eigene Kapital bei Beginn und am Ende 
des Geschäftsjahres, ein „Filialkontokorrentkonto“ für die 
laufenden Geschäftsbeziehungen zwischen Haupt- und Teil 
betrieb. 
ß) Das andere Extrem ist die Unselbständigkeit des 
Teilbetriebes hinsichtlich der Buchführung; die Teilbetriebe 
stellen keine Schlußbilanz auf, buchen am Ort der Nieder 
lassung nur die laufenden Geschäfte und liefern dieAbschrif- 
ten dieser Buchungen an die Zentrale ab. In der Buch 
führung der Zentrale ist die Bechnungsführung über die 
Filiale organisch eingegliedert. Die Vermögensbestände,. 
Schulden, Kapital und Kosten der Filiale werden von den 
Beständen usw. der Zentrale kontenmäßig oder in Hilfs 
büchern getrennt, die Konten im System der doppelten 
Buchführung mit entsprechenden Zusätzen versehen 
(z. B. Filiale X, Unkostenkonto; Filiale Y, Debitoren 
konto u. ä.). 
y) Eine Mittelstellung nimmt die dritte Form ein: 
Die selbständig Bücher führenden und Bilanz ziehenden 
reilbetriebe werden durch eine Kontrollbuch- 
führung in der Zentrale überwacht, eine Art „doppel 
ter“ doppelte Buchführung. Der ganze Buchführungsappa 
rat der Filiale wiederholt sich in dieser Kontrollbuchführung 
der Zentrale. Die Filiale hat die eigenen Grundbuchauf 
zeichnungen (in Kassa, Memorial und Journal) abschrift 
lich einzusenden, um in der Zentrale in besonderen „Filial-
	        
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