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auszüge, Zusammenstellungen, Berichte und der Buch
führung.
In bezug auf die Buchführung — deren Eigenschaft
und Eignung als Kontrollmittel an anderer Stelle eingehend
gewürdigt wird (IV. Abschnitt) — im Verhältnis zwischen
Haupt- und Teilbetrieb im mehrfach erwähnten Sinne
gibt es folgende Fälle.
a) Die Teilbetrie'be sind von der Zentrale unabhängig,
führen ihre eigene, vollständige Buchführung, stellen selbst
Bilanzen auf und stehen mit der Zentrale durch ein „Filial-
konto“ in einer Art Kontokorrentverkehr. Man kann
das Filialkonto in zwei Konten zerlegen, ein „Filialkapital-
konto“ für das eigene Kapital bei Beginn und am Ende
des Geschäftsjahres, ein „Filialkontokorrentkonto“ für die
laufenden Geschäftsbeziehungen zwischen Haupt- und Teil
betrieb.
ß) Das andere Extrem ist die Unselbständigkeit des
Teilbetriebes hinsichtlich der Buchführung; die Teilbetriebe
stellen keine Schlußbilanz auf, buchen am Ort der Nieder
lassung nur die laufenden Geschäfte und liefern dieAbschrif-
ten dieser Buchungen an die Zentrale ab. In der Buch
führung der Zentrale ist die Bechnungsführung über die
Filiale organisch eingegliedert. Die Vermögensbestände,.
Schulden, Kapital und Kosten der Filiale werden von den
Beständen usw. der Zentrale kontenmäßig oder in Hilfs
büchern getrennt, die Konten im System der doppelten
Buchführung mit entsprechenden Zusätzen versehen
(z. B. Filiale X, Unkostenkonto; Filiale Y, Debitoren
konto u. ä.).
y) Eine Mittelstellung nimmt die dritte Form ein:
Die selbständig Bücher führenden und Bilanz ziehenden
reilbetriebe werden durch eine Kontrollbuch-
führung in der Zentrale überwacht, eine Art „doppel
ter“ doppelte Buchführung. Der ganze Buchführungsappa
rat der Filiale wiederholt sich in dieser Kontrollbuchführung
der Zentrale. Die Filiale hat die eigenen Grundbuchauf
zeichnungen (in Kassa, Memorial und Journal) abschrift
lich einzusenden, um in der Zentrale in besonderen „Filial-