fullscreen: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die katholischen und verwandten Richtungen 
und Recht auf den vollen Arbeitsertrag als Grundlagen der 
Neuordnung der Gesellschaft vor. Zu deren Verwirklichung ist 
aber vor allem nötig, den Kapitalzins zu beseitigen. 
Bedeutender als Che vé ist François Huet (1814—1869)0. 
Franzose von Geburt, war Hu et Professor der Philosophie an 
der Universität Gent und Schüler des belgischen Agrarsozialisten 
Colins. Sein Hauptwerk ist Règne Social du Christianisme. Das 
selbe erschien zwar erst 1853, ist aber noch ganz im Geiste der 
40er Jahre geschrieben. Es stellt den methodologisch besten 
Versuch dar, die christlichen, liberalen und kommunistischen 
Anschauungen der Zeit in ein einheitliches System zu bringen. 
Huet ist außerordentlich bibelfest; er ist unermüdlich im Zitieren 
aus der hl. Schrift. Sein Ideal ist nicht die mittelalterliche, 
feudalkorporative Staats- und Wirtschaftsordnung, sondern eine 
solche, die die Prinzipien von Freiheit, Gleichheit und Brüder 
lichkeit vollkommen verwirkliche. Huets Wirtschaftslehre ist 
bis auf zwei Punkte mit derjenigen der liberalen Schule iden 
tisch. Diese beiden Punkte sind: der Agrarsozialismus, zur Ver 
wirklichung der wirtschaftlichen Gleichheit aller und das Recht 
aller auf Unterstützung, als Konsequenz der universalen Brüder 
lichkeit. 
Dem Agrarsozialismus Huets liegt die Anschauung zu 
grunde, Christentum und Sozialismus hätten ein gemeinsames 
Ideal von Gleichheit und Brüderlichkeit, da beide dem gesamten 
Menschengeschlecht die Erde zu gemeinsamer Nutznießung an 
weisen. Aber auch eine philosophische Grundlage hat der 
Agrarsozialismus. Das Eigentum ist nämlich ein natürliches 
Recht; folglich beruht es weder auf Arbeit, noch auf Okkupa 
tion, noch auf Ersitzung, sondern auf der Eigenschaft als Mensch. 
Diese Eigenschaft berechtigt einen jeden zum Besitz eines Patri 
moniums, welches ihm von der Gesellschaft anzuweisen ist. Die 
Verwirklichung des Agrarsozialismus denkt sich Huet in der 
Weise, daß die im Besitz der Bodeneigentümer befindlichen er 
erbten Güter bei ihrem Tode unter die 14- bezw. 25jährigen 
Volksgenossen aufgeteilt würden, während die durch persönliche 
Arbeit erworbenen Güter jeweils einmal vererbt werden könnten. 
Neben dem Agrarsozialismus und der Theorie vom Rechte 
] ) Über Huet vgl. Rambaud, Histoire des doctrines économiques, 2. Ausl., 
Paris, 1902, p. 674—675 und p. 698 ff., sowie M. EbU, loc. cit. p. 31 ff.
	        
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