Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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d)  falls  er  sich  auf  einem  äußeren  Markte  abspielt  oder  diesem
gliedlich  angehört,  auch  noch  weltwirtschaftlicher  Art.  Jede
Marktreifeverleihung,  die  in  einer  Tauschhandlung  beschlossen
liegt,  steht  also  unter  der  Bedingung  der  Gemeinsamkeitsreife
verschiedener  Stufen!  Darum  —  und  dies  ist  von  größter
Wichtigkeit  —  ist  der  Tausch  nicht  derselbe  innerhalb  eines
Verbands-Bereiches  und  Weltwirtschafts-Bereiches.  Es  gibt
keinen  abstrakten  Tausch  zwischen  abstrakten ­
  Personen,  wie  die  individualistische  Tausch-  und
Preislehre  annimmt,  sondern  der  Wirtschafter  kann  nur  durch
seine  unmittelbare  Wirtschaftsganzheit  (die  Verbands-  und
Gebietswirtschaft)  hindurch  und  durch  die  jeweils  höheren
Wirtschaftsganzheiten,  zuletzt  durch  die  Volkswirtschaften  hindurch ­
  auf  dem  Weltmärkte  auftreten!  Er  tritt  also  dort  unmittelbar ­
  als  Exponent  seines  Betriebes,  mittelbar  als  Exponent ­
  seiner  zunftartigen  Branche  (des  Wirtschaftsverbandes),
seiner  Gebietswirtschaft  und  seiner  ganzen  Volkswirtschaft  auf.
Als  „Exponent  der  Volkswirtschaft"  heißt  ja  bereits:  aller  in
dieser  ausgegliederten  wirtschaftlichen  Unterganzheiten.
e)  Abgeleitete  Ganzheiten  der  Stufenleiter.
Unsere  obige  Tafel  enthält  nur  die  gerade  Stufenfolge  der
Ganzheiten.  Sie  läßt  aber  erkennen,  wie  sich  von  dieser  aus
abgeleitete  Stufungen  ergeben  und  verstehen  lassen.  Wir
haben  oben  die  Einkommensbildung  berührt,  welche  durch  die
Gliedschaft  des  Einzelwirtschafters  am  Betriebe  entsteht;  die
Verschiedenheit  dieser  Einkommensbildung  läßt  dann  wieder
große  Kreise  oder  Schichten  verschiedenen  Einkommens  entstehen, ­
  mit  denen  als  neue,  aber  abgeleitete  Ganzheiten  die
wirtschaftlichen  Einkommensklassen  (zugleich  als  Ausformung
  der  gesellschaftlichen  Stände)  erscheinen.  —  Ferner
ergeben  sich  auch  Schichtungen  je  nach  der  Art  der  wirtschaftlichen ­
  Teilnahme  (Gliedlichkeit)  am  Betriebe,  z.  B.  ob  Teil-
            
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