Full text: Leitfaden durch die Sozialpolitik

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Die Unfallverfiderung. 
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und das Transportgewerbe, einfdließlig Eifenbahn, Poft und 
Telegraph. 
Su den Jandwirtfqhaftlighen Berufsgenoffehlhaften ge 
hören die Betriebe der Land-, Sorftwirtjdhaft und Gärtnerei. 
Der verfiderte Seeverkehr umfaßt die Tätigkeit der Be: 
[aBung deutfher Seefchiffe einfjdhließlidh der Küjtenfifher fowie 
jolcher Perfonen, die in inländifdhen Hafen oder. in inländiidhen 
BHilfsbetrieben der Seefchiffahrt tätig find. 
Während die Krankenkaffen Lokal organifiert find, erjtredken 
jid die Berufsgenoffenfchaften meijt über das ganze Deutjdje Reid 
oder wenigftens über große Teile desfelben. Im ganzen gibt es 
etwa einhundertzwanzig. 
B. Der Kreis der verfiherten Perfonen. 
Da in der Unfalverfidherung die Betriebe und nicht die 
arbeitenden Perfonen verfiderungspflichtig find, fo ijt der Kreis 
der Derfidherten nicht fo genau abgegrenzt. wie in den übrigen 
Derfiderungszweigen. Ganz allgemein kann man fagen, wer in 
zinem verfidherungspflichtigen Betriebe arbeitet, ijt dur diefe 
Tatfadhe vom erften Arbeitstage ab gegen Unfall verfichert. Man 
muß aber trogdem no) unter[cheiden zwifden foldjen, die durd) 
das Gefeg die Dorteile der Unfallverfidherung genießen, und 
joldjen, die nur auf Grund der Sagung ihrer Berufsgenoffens 
Ichaft der Derfidherung teilhaftig werden. Zu der erfteren Gruppe 
gehören alle Arbeiter, Gefellen, Gehilfen, Lehrlinge und Seeleute 
in verfidherungspflichtigen Betrieben oder Tätigkeiten, ferner Be 
triebsbeamte, Werkmeijter und Techniker, wenn ihr Jahresarbeits- 
perdienft unter der Krankenverfidherungsgrenze bleibt, die lektere 
Gruppe ift nicht fo genau umfehrieben, vielmehr ijt den Berufs- 
zenoffenfhaften weitgehende Freiheit in bezug darauf gegeben, 
weldhe ihrer Anfidht nad befonders gefährdeten Perfjonen fie durch 
Sagung verfidherungspflichtig madjen wollen. Insbefondere kann 
dies gefdehen bei Betriebsbeamten mit höherem Einkommen, aud) 
bei kleineren Unternehmern und Hausgewerbetreibenden {fowie 
bei Beamten der Berufsgenofjenfhaft felber. Salls die SaHyung 
giner Berufsgenoffenfchaft die Derfidherungspflidht nicht fo weit 
ausdehnt, können Angehörige des in Betracht kommenden Per- 
jonenkreifes fid} jelbjt freiwillig verjidhern. 
C. Beiträge und Leijtungen. 
Die Beiträge zur Unfallverfidherung zahlen allein die Unter: 
ehmer, und zwar auf dem Wege des Umkageverfahrens, 
Altmann-Sottheiner, Sozialpolitik,
	        
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