fullscreen: Die Kaufkraft des Geldes

10 Jahre Kohlenwirtschaftsgesetz. 
Von Geheimrat G. Brecht, Köln. 
Zur Betrachtung der wirtschaftsdemokratischen Be- 
strebungen. in Deutschland gehört auch das Beispiel der geE- 
setzlichen Organisation seiner Kohlenwirtschaft. Das 
Kohlenwirtschaftsgesetz (KWG, vom 23. März 1919, Aus- 
führungsbestimmungen vom 21. August 1919) ist seit einem 
Jahrzehnt in Geltung Will man die Entwicklung der deut- 
schen Kohlenwirtschaft in dieser Zeit objektiv beurteilen, 
darf man nicht in den Fehler. verfallen, all ihr Weh und Ach 
aus diesem Gesetz erklären zu wollen. Man muß sich ins- 
besondere bei der Kritik der gegenwärtigen kohlenwirt- 
schaftlichen Organisation von der Vorstellung ‚frei machen, 
als sei diese Regelung lediglich ein Produkt der No- 
vember-Revolution und ohne diese würde freie Wirtschaft 
bestehen. 
Die kohlenwirtschaftliche Gesetzgebung des Jahres 1919 
fand u. a. bereits vor: | 
1. ein seit Jahrzehnten lebendiges und stetig wachsendes 
Bestreben der Regierungen und der Oeffentlichkeit nach 
wirksamer Einflußnahme auf den Kohlenberg- 
bau, insbesondere nach staatlicher Beein- 
flussung der Preise. Die bergbautreibenden Länder, 
an ihrer Spitze Preußen im Ruhrrevier, suchten im Zuge 
der damaligen staatskapitalistischen Richtung ihren staat- 
lichen Bergwerksbesitz energisch auszudehnen, um ihren 
Einfluß zu steigern. Die starke Stellung des Rheinisch- 
Westfälischen Kohlensyndikats im Wirt- 
schaftsleben löste um die Jahrhundertwende bekanntlich 
nicht nur in sozialdemokratischen, sondern auch in agrar- 
konservativen und anderen Kreisen den Ruf nach Ver- 
staatlichung aus. 
obwohl die Politik dieses Syndikats unter Kirdorfs 
Leitung auch von Gegnern als im allgemeinen maß- 
voll anerkannt werden mußte 
und sich bei der Kartell-Enau@te 1903/04 befriedigend recht- 
fertigen konnte. . 
; 2. die Möglichkeit der gesetzlichen Zwangssyndizierung 
auf Grund der Bundesratsverordnungen vom Juli/August 
1915: 
3. die. während des Krieges eingeführte behörd- 
liche Festsetzung derKohlenpreise durch den 
preußischen Handelsminister. 
Als allgemeine Entwicklungsfaktoren kamen hirzu: der 
große Kohlenmangel der Kriegs- und Nachkriegs- 
zeit, der in Verbindung mit der beginnenden Inflation eine 
besondere Seite des öffentlichen Interesses beim Bergbau in 
den Vordergrund brachte: „Schutz des Ver- 
brauchers“; ferner das starke Anwachsen der ge- 
nossenschaftlichen Bestrebungen, Einen 
akuten Antrieb gaben dann’ allerdings — womit sich der 
68
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.