Full text: Leitfaden durch die Sozialpolitik

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Die Heimarbeit und ihre Regelung. 21 
Sonn und Seiertagsarbeit, abgefehen von den gefeblidh 3zu« 
läffigen Ausnahmen, ift verboten. 
84. Die Heimarbeit und ihre Regelung. 
Mit Ausnahme des Kinderjhukgefekes von 1903 bezogen fid 
die in diefem Kapitel bisher behandelten Gefeke und Derord- 
nungen der Hauptjade nad ausfchließlidh auf Fabriken und Werk: 
jtätten. Ihre Ausdehnung auf Handelsbetriebe ift zum Teil für 
bie Zukunft vorgefehen (fo beim Wöcnerinnen[quß). 
Während man den Migftänden innerhalb der Sabriken und 
Werkitätten, wie wir fahen, bereits feit 1891 energifh und fyjtes 
matijd} zu Leibe ging, konnte innerhalb der Heimarbeit das 
Übel weiter wuchern, ohne das bis 1911 irgendweldhe gefehlihen 
Eingriffe in diefes Gebiet gemadıt wurden. 
Die Heimarbeit oder Hausindujtrie ift ebenfo wie das Sabriks 
jyitem ein Erzeugnis des 18. Jahrhunderts. Sie fteht nicht mehr 
mie das Handwerk auf dem Boden der mittelalterliden Stadtwirt- 
ihaft, fondern auf dem der Dolkswirtfhaft. Mit dem Sabrik{yjtem 
ift ihr gemeinfam, daß fie nidht mehr den lokalen, fondern den 
nationalen und internationalen Markt mit ihren Produkten 
perforgen will. Sie unterfheidet fih aber vom Sabrikfyjtem 
dur die Art ihrer Organifation. Die Produktions- 
meife des Handwerks übernimmt fie 3ziemlidy unverändert, da 
gegen wird der Abfjaß kaufmännifjd) geregelt. Ein kapitalifti« 
iger Unternehmer, aud Derleger genannt, befhäftigt eine grös 
Bere Anzahl von Arbeitern, die in ihrer eigenen Wohnung feine 
Aufträge ausführen. Diefe fogenannten Heimarbeiter arbeiten in 
ähnlicher Weije wie die Handwerker, nur mit dem Unterjhiede, 
baß fie nit mehr an verfhiedene Kunden, fondern nur nod) an 
einen einzigen Kunden, nämlid den Derleger, Kiefern, und daß 
jie meilt Dugendware auf Lager, in mandjen Hausindu- 
itrien fogar nur Teilprodukte, erzeugen. 
Der Derleger liefert den Heimarbeitern meijt den Rohitoff 
und die Mufter, mitunter au die Majdhinen und Werk. 
zeuge; in der Regel haben fie diefe aber felber zu ftellen. Er 
bezahlt fie nad) dem Stück oder Dugend, und zwar haben fidh die 
Heimarbeiterlöhne von jeher unvorteilhaft von denen der Sabrik- 
arbeiter unterfdhieden, weil die Arbeiter in der Hausindujtrie von 
ihrem Derleger, als ihrem einzigen Abnehmer, leicht in [ehr [tarke 
Abhängigkeit geraten. 
Die Bausinduftrie tritt in Deutichland in den verfchiedentten
	        
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