Object: Leitfaden durch die Sozialpolitik

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Arbeiterfhuß, 
Arbeitslaft fajt nirgends in vollem Ausmaß bewältigt werden, 
ganz abgejehen davon, daß es an der Möglichkeit fehlte, die von 
der Gewerbeinjpektion angeordnete Abitellung von Mängeln und 
Migftänden nun aud in die Tat umzufegen. Die Sachausfchüffe, 
von deren Wirkfamkeit man fid befonders viel verfprocdhen hatte, 
wurden zunächft gar nicht ins Leben gerufen, und erft durch eine 
Derordnung vom 13. Januar 1919 wurden auf Drängen der 
Heimarbeiter die erften 29 — fämtlid für die Konfektionsindue 
itrie — errichtet. ı 
Die Unzulängliqhkeit der bisherigen deutfhen Heimarbeitsgefeß- 
3ebung hat dazu geführt, daß man [id bereits mit ihrer weiteren 
Ausdehnung befhäftigt. Zur Seit befindet fi ein neues Heim: 
arbeitsgefeg in Dorbereitung, das einen Teil des großen all- 
gemeinen Gejegbuches der Arbeit bilden fol. Im großen und 
ganzen wird dies Gefeg in den Spuren des Hausarbeitsgefebes 
von 1911 wandeln und hHauptfjächlih in den Sragen des Lohn 
IHuges und des GefundhHeitsfhuges über diejfes hinauss 
gehen. Die Sragen des Lohn|qhuges werden im nächjten Ka 
pitel behandelt. Der Gefundheitsfhug fol Hauptfächlich 
dadurdy gefördert werden, daß man in den einzelnen Gemeinden 
eine wirkjame Unterftüßung der aus finanziellen Gründen nicht 
vermehrbaren Gewerbeinjpektion durdz die neu entjtehenden fo- 
genannten „Wohlfahrtsämter“ zu fchaffen verfucht. Es fqheint 
durchaus möglich, daß die Kreisfürforgerinnen auf dem Lande 
und die verfhiedenen Sozialbeamtinnen und Wohlfahrtspflegerin: 
nen in den Städten der Gewerbeinfpektion regelmäßig über alle 
ihnen vorkommenden Säle von Heimarbeit berichten und auf 
dieje Weife die [Alimmften Migitände in gefundheitlidher Beziehung 
befeitigt werden. N 
Sür die Heimarbeit in der Nahrungs» und Genußmittelinduftrie, 
in der es mindeftens fo fehr auf einen Konfumenten- wie 
auf einen Produzenten|duß ankommt, wird von einigen 
Seiten empfohlen, die Ausweispflicht einzuführen, d. h. die 
Arbeit nur an foldje Heimarbeiter zu geben, die ausdrücklich zu 
diejem Heimarbeitszweig 3zugelaffen find. Diefe Methode käme 
vor allem für die Heimarbeit in der Tabakinduftrie in Betracht, 
die fehr viel von Tuberkulöfen betrieben wird. Don anderer Seite 
wird vorgefdhlagen, die Kontrolle der Heimarbeitsbetriebe durch 
die Arbeitgeber felbjft vornehmen zu lajfen, ein Weg, der fid 
in der Braunjdweiger Konfervenindujtrie gut bewährt haben fol. 
Die Stimmen, die die Heimarbeit für nicht reformfähig 
erkl. 
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