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Arbeiterfhuß,
Arbeitslaft fajt nirgends in vollem Ausmaß bewältigt werden,
ganz abgejehen davon, daß es an der Möglichkeit fehlte, die von
der Gewerbeinjpektion angeordnete Abitellung von Mängeln und
Migftänden nun aud in die Tat umzufegen. Die Sachausfchüffe,
von deren Wirkfamkeit man fid befonders viel verfprocdhen hatte,
wurden zunächft gar nicht ins Leben gerufen, und erft durch eine
Derordnung vom 13. Januar 1919 wurden auf Drängen der
Heimarbeiter die erften 29 — fämtlid für die Konfektionsindue
itrie — errichtet. ı
Die Unzulängliqhkeit der bisherigen deutfhen Heimarbeitsgefeß-
3ebung hat dazu geführt, daß man [id bereits mit ihrer weiteren
Ausdehnung befhäftigt. Zur Seit befindet fi ein neues Heim:
arbeitsgefeg in Dorbereitung, das einen Teil des großen all-
gemeinen Gejegbuches der Arbeit bilden fol. Im großen und
ganzen wird dies Gefeg in den Spuren des Hausarbeitsgefebes
von 1911 wandeln und hHauptfjächlih in den Sragen des Lohn
IHuges und des GefundhHeitsfhuges über diejfes hinauss
gehen. Die Sragen des Lohn|qhuges werden im nächjten Ka
pitel behandelt. Der Gefundheitsfhug fol Hauptfächlich
dadurdy gefördert werden, daß man in den einzelnen Gemeinden
eine wirkjame Unterftüßung der aus finanziellen Gründen nicht
vermehrbaren Gewerbeinjpektion durdz die neu entjtehenden fo-
genannten „Wohlfahrtsämter“ zu fchaffen verfucht. Es fqheint
durchaus möglich, daß die Kreisfürforgerinnen auf dem Lande
und die verfhiedenen Sozialbeamtinnen und Wohlfahrtspflegerin:
nen in den Städten der Gewerbeinfpektion regelmäßig über alle
ihnen vorkommenden Säle von Heimarbeit berichten und auf
dieje Weife die [Alimmften Migitände in gefundheitlidher Beziehung
befeitigt werden. N
Sür die Heimarbeit in der Nahrungs» und Genußmittelinduftrie,
in der es mindeftens fo fehr auf einen Konfumenten- wie
auf einen Produzenten|duß ankommt, wird von einigen
Seiten empfohlen, die Ausweispflicht einzuführen, d. h. die
Arbeit nur an foldje Heimarbeiter zu geben, die ausdrücklich zu
diejem Heimarbeitszweig 3zugelaffen find. Diefe Methode käme
vor allem für die Heimarbeit in der Tabakinduftrie in Betracht,
die fehr viel von Tuberkulöfen betrieben wird. Don anderer Seite
wird vorgefdhlagen, die Kontrolle der Heimarbeitsbetriebe durch
die Arbeitgeber felbjft vornehmen zu lajfen, ein Weg, der fid
in der Braunjdweiger Konfervenindujtrie gut bewährt haben fol.
Die Stimmen, die die Heimarbeit für nicht reformfähig
erkl.
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