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Um diese Frage zu beantworten, wenden wir uns zunächst zu den
sog. gemischten Arbeitsleistungen d. h. zu der Arbeitspacht, bei welcher
für Landhergabe nicht nur mit Arbeit, sondern auch mit Anteilen am
Rohertrag oder mit einer — gewöhnlich geringen - Geldsumme als
Zusatz bezahlt wird. Es ist schwer, die Billigkeit resp. Kostspieligkeit
einer solchen gemischten Arbeitspacht festzustellen, da die Zahlungs
zuschläge an Getreide oder Geld erstens sehr mannigfaltig und zweitens
im Vertrage sehr selten bestimmt sind.
Der Gutsherr strebt, vom Bauern möglichst viel unentgeltliche
Arbeitsleistungen zu erhalten, daher wird eine gewisse Zahl von Arbeits
leistungen meistens ausser den vorausbestimmten verrichtet. Die typischen
Fälle der Arbeitspacht sind in der Tab. LV111 im Anhang angegeben.
Hier sei nur auf die Tatsache hingewiesen, dass die gemischte Arbeits
pacht eine doppelte Ausbeutung der Arbeit des Bauern seitens des Guts
herrn darstellt. Einerseits bildet die Entlohnung mit Land, wie wir es
gleich sehen werden, einen niedrigeren Lohn, als wenn er in Geld
bezahlt würde. Andererseits ermöglicht die Verbindung von Arbeits
leistungen mit Abgabe einer Quote des Rohertrages dem Gutsherrn, die
Zahl der von dem Bauern zu verrichtenden Arbeit zu vermehren. Die
Vermehrung geschieht weniger bemerkbar, als die Erhöhung der ab
zugebenden Quote des Rohertrages. Die Mannigfaltigkeit und Unbestimmt
heit der von dem Bauern zu verrichtenden Arbeit, auch die Unmöglichkeit,
manchmal eine Arbeit von der anderen abzugrenzen, machen die Ver
mehrung der zu verrichtenden Arbeitsleistungen des Bauern viel leichter
als die Erhöhung des Teiles des Rohertrages. Bei jedem Steigen der
Getreidepreise wird die Erhöhung des von den Bauern abzugebenden
Teiles des Rohertrages verspürt. Bei den hohen Bodenpreisen und dem
starken Bedarf an Land, das gepachtet werden müsste, ist der Bauer
eher bereit, mehr Arbeit zu verrichten, als entweder einen grösseren
Teil des Rohertrages abzugeben oder mehr Geld zu zahlen. Nachdem
aber die Zahl der von dem Bauern zu verrichtenden Arbeitsleistungen
erhöht ist, wird der frühere geringere Teil des Rohertrages durch einen
höheren ersetzt, wie z. B Ri durch R s . Der neue Teil des Rohertrages
wird leicht zum gewohnheitsrechtlichen, nachdem er aber beständig
geworden ist, werden die dafür zu verrichtenden Arbeitsleistungen wieder
erhöht u. s. w. «Die Arbeitspacht sowie die von den Bauern zu ver
richtenden Arbeitsleistungen beim Teilbau bilden das beste Mittel zur
Erhöhung des Pachtpreises, indem sie sehr mannigfaltig, schwer in Geld
auszurechnen sind und vom Teilpächter nicht Zuschlag von Geld —
woran es ihm immer mangelt — erheischen, sondern nur seine, von ihm