Full text: Leitfaden durch die Sozialpolitik

IL Teil. Maßnahmen zum Schuß 
der Arbeitsunfähigen. 
Sozialverfidherung. 
$1. Aufgaben und Anfänge. ; 
Siel der Sozialverfidherung ift es, den Arbeitnehmer gegen die 
$olgen von Krankheit, Unfällen, Invalidität und Altersjhwädke 
fowie die Hinterbliebenen eines verftorbenen Arbeitnehmers vor 
der äußerften Not zu [Hükgen. Die Notwendigkeit derartiger Maß: 
nahmen ergab fidy erft, nachdem eine breite foziale Schicht vor- 
handen war, die fid allein auf ein nur auf kurze Srijt gefidhertes 
Arbeitseinkommen zur Beftreitung des Lebensunterhaltes für fid 
jelbit und ihre nicht erwerbsfähigen Samilienmitalieder ange- 
wiefen {ab 
du der Seit, da ale Arbeit nody im Rahmen der gefchlojfenen 
Hauswirtjdhaft geleiftet wurde, war es felbjtverftändliche Pflicht 
des Hausherrn, der zugleid Arbeitgeber war, für alle feine 
Hausgenoffen 3u forgen, wenn fie krank oder fiedy wurden oder 
infolge von Altersihwäce keine Arbeitsleiftung mehr aufzubringen 
vermochten. Sie aßen dann bei ihm das Gnadenbrot. — Zur Zeit 
der mittelalterlidhen Stadtwirtfhaft übernahmen die Zünfte 
durd Einrichtung von Hilfskaffen die Sürforge für den Fall der 
Arbeitsunfähigkeit eines ihrer Mitglieder. Mit dem Entitehen 
der außerhalb der zünftigen Gewerbe {tehenden „neuen“ Arbeiter: 
fhaft, wie fie zunädft in den fogenannten Manufakturen, {päter 
in den Sabriken bejhäftigt wurde, d.h. der Arbeiterfhaft, die 
nur nody auf Grund eines freien Arbeitsvertrages befhHäftigt und 
keinerlei obrigkeitliHen Regelung mehr unterworfen war, blieb 
dieje dauernd anwacdhjende Schicht in allen Wechfelfällen des Lebens 
ausjcließlid auf Selbjthilfe angewiefen. 
Wie wir gefehen haben, betradıteten denn aud die Gewerk- 
{Haften, bejonders zur Seit ihres Entjtehens, die gegenfeitige 
Derfiderung als eine ihrer Hauptaufgaben. Da aber nur ein 
geringer Teil aller Arbeitnehmer gewerkfchaftlid} organifiert war, 
jo kamen diefe Einridhtungen audz nur einem verhältnismäßig
	        
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