Full text: Leitfaden durch die Sozialpolitik

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Sozialverfiderung, 
Perjonen, die nur gegen freien Unterhalt arbeiten, find aud 
krankenverfidherungspflichtig. 
Die Mitgliedfjdhaft Derfiqgerungspflidptiger bei der Kranken: 
kaffe beginnt mit dem Tage des Eintritts in eine verfiherungs: 
pflictige Befhäftigumg. 
Außer den Verfidherungspflichtigen kennt das Gefeß aber noch 
Derfiderungshberedtigte. Aud) diefe zerfallen in zwei Gruppen: 
a) Soldje Perfonen, die aus dem einen oder anderen Grunde aus 
der Derfidherungspfliht aus[deiden, 3. B. weil ihr Einkommen 
über die obengenannte Derfidherungsgrenze hinausgeht, oder weil 
ein bisher in abhängiger Stellung Befindlidher fidp felbjtändig 
macht, oder wenn eine bisher im Beruf ftehende Srau den Beruf 
aufgibt, weil fie fidy verheiratet. 
Alle diefe Perfjonen können von der fogenannten freiwilli- 
gen Weiterverfigerung Gebraud maden. 
b) Soldje Perfonen, die niemals verfidherungspflidtig waren, 
jidy aber in einer joldjen wirt{daftliden Lage befinden, daß es 
für fie von Dorteil ift, fid} für Krankheitsfäle durdz Derficherung 
zu fiqdern. Hier kommen drei Arten von Sällen in Betracht: 
kleine felbjtändige Gewerbetreibende, mitarbeitende Samilienange: 
hörige des Arbeitgebers und unentgeltlidy Befchäftigte. . 
Die genannten Gruppen find zur freiwilligen Selbitver- 
fiderung berechtigt. 
Die Mitgliedjhaft aller freiwiNig Derfidherten beginnt erjt mit 
dem Tage, an dem fie einer Krankenkaffe beitreten. 
Das Anrecht auf die Leijtungen der Krankenverfidherung be 
ginnt mit dem Tage der Übernahme einer verfiherungspflichtigen 
Tätigkeit, bzw. mit dem Eintritt in eine Krankenkaffe, Eine 
Wartezeit {ft nicht vorgefchrieben, audy die jüngiten arbeitenden 
Perjonen haben fchon das Anrecht auf die Leijtungen der Kranken: 
verjidherung. 
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C. Beiträge und Leiftungen. a 
Die Beiträge zur Krankenkaffe zahlen zu zwei Dritteln die 
Derfiderungspflichtigen, zu einem Drittel deren Arbeitgeber. Die 
freiwillig Derfidherten zahlen den ganzen Beitrag allein. Die Höhe 
der Beiträge heftimmt die Sakung der Krankenkaffe. Sie find 
abgejtuft nad} der Lohnklaffe, der der DVerfidherte angehört. 
Die Leijltungen richten fi erftens danad, welche entfhädi- 
gungspflictige Tatfade vorliegt, zweitens nady der Lohnklaffe,
	        
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