Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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auftreten  und  dem  Kredit  desselben  einen  weit  empfindlicheren ­
  Stoß  geben  können,  als  die  gerichtliche  Verfolgung
eines  einzigen  jemals  wirket.
4.  Die  Reichsgerichte  erkennen  auf  dergleichen  garantierte
Instrumente  ebensowohl  mandata  s.  c.  [sine  clausula]  als
auf  die  mit  aller  Vorsicht  verfertigte  Hauptobligation  des
einzigen  Gläubigers.
5.  Bei  unerwarteten,  einen  Debitor  zur  Erfüllung  seiner
Verbindlichkeiten  außer  Stand  setzenden  Ereignissen
kann  man  schon  vor  deren  Eintritt  die  Partialobligationen
versilbern  oder  in  Zahlung  auf  andere  Anleihen  geben,
und  selbst  wenn  diese  Ereignisse  eingetreten  sind,  lassen
sich  Auswege  finden,  um  dergleichen  Obligationen,  ohne
den  so  beschwerlichen  Weg  der  gerichtlichen  Klage  zu
betreten,  fortzuschaffen.
Ein  ganz  neues  Beispiel  der  letzteren  Art  liefern
die  Pfalzbaierischen  ZVsprozentigen  Obligationen  lit.  D.
Hätten  die  kurfürstlichen  Kassen  das  ganze  Anlehen
vorhin  vorgeschossen,  so  würde  bei  der  geschehenen
Verteilung  der  Hypothek  unter  mehrere  Herren  nichts
übrig  geblieben  sein  als  gegen  sämtliche  Hypothekbesitzer ­
  klagbar  zu  werden,  und  die  neuere  Erfahrung
mit  dem  Fürsten  von  Waldeck  zeigt,  mit  welchen
außerordentlichen  Umständen  und  großem  Zeitverlust
die  reichsgerichtliche  Klage,  sogar  im  privilegirten
Mandatsprozesse  auf  eine  Hauptobligation,  gegen  einen
Debitor  verbunden  ist.
Mit  den  gehabten  Partialobligationen  hat  man  aber
einen  Teilhaber  der  Hypothek  zu  deren  Annahme
anstatt  baren  Geldes  vermögen  können,  weil  dieser
gerade  nur  so  viel  in  dergleichen  Obligationen  annimmt,
als  seine  Rata  zur  Schuldenzahlung  tragen  wird  [s.  f.  S.].
6.  Bei  Partialobligationen  auf  den  Inhaber  gestellt  sind
Maßregeln,  wonach  man  einem  Reichsstande  die  ihm
gebührenden  Zahlungen  mit  Arrest  zu  belegen  beabsichtigen ­
  könnte,  unzulässig  und
7.  der  eigentliche  Vermögensbestand  Ew.  Kurfürstlichen
Durchlaucht  kann  weder  von  Reichsgerichten  noch
anderen  Behörden  nachkalkulirt  werden.
            
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