fullscreen : Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

III.
Es  würde  uns  gar  nicht  wundernehmen,  wenn  von
mancher  Seite  die  Wünsche  und  Forderungen,  die  wir  an
den  neuen  Handelsvertrag  gegenüber  dem  bisherigen  stellen,
als  ein  Uebermass,  durch  nichts  gerechtfertigt,  bezeichnet
würden.  Man  ist  ja  auch  hier  so  leicht  zum  Rathe  geneigt,
sich  mit  dem  früher  Errungenen  zu  begnügen,  man  deutet
in  diesem  Palle  darauf  hin,  dass  die  Industrie  und  Landwirtschaft ­
  wohl  zufrieden  sein  sollten  mit  der  vielleicht  bald
gewährten  einfachen  Verlängerung  des  Zoll-  und  Handelsvertrages, ­
  man  meint,  sie  werden,  wenn  sie  dessen  zehnjährigen ­
  Bestand  überdauert  haben,  ihn  auch  wohl  noch
länger  ertragen  können.
Vielleicht  wäre  dies  richtig,  wenn  in  unserer  schnelllebigen ­
  Zeit  zehn  Jahre  ebensoviel  wären  wie  in  den  vergangenen ­
  Wirthschaftsperioden,  wenn  solche  zehn  Jahre  von
heute  nicht  so  bedeutende  Wirthschaftswandlungen  zu  zeitigen
vermöchten.
Die  Marktlage  des  Jahres  1886  ist  in  der  That  eine
wesentlich  veränderte  gegenüber  der  des  Jahres  1875;  Industrie ­
  und  Landwirtschaft,  Production  und  Handel  zeigen
uns  heute  ein  ganz  anderes  Bild.  In  Rumänien  verursachte
der  Abschluss  der  Zollconvention  mit  mehreren  Staaten,
bei  uns  die  allgemeine  Depression  des  Weltmarktes,  so  grosse
Umwälzungen,  dass  der  neue  Handelsvertrag  dadurch  wesentlich
beeinflusst  werden  muss.  Jeder  Zollvertrag  ist  ja  ein  Kind
seiner  Zeit;  sollten  wir  einer  neuen  Zeit  Veraltetes  zumuthen
  dürfen?
            
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