Full text : Finanzwissenschaft

Vorrede.

VH

Eigentums  wesentlich  eingeschränkt.  .  Es  wurde  das  Eigentumsrecht
gewissermaßen  mit  der  Klausel  versehen  —  einzelne  Staatsmänner
haben  dies  auch  ausgesprochen  —,  daß  dieses  Recht  nur  so  weit
reicht,  als  es  das  Interesse  des  Staates  erlaubt.  Dem  gegenüber
haben  die  finanziellen  Hoheitsrechte  eine  bedeutende  Erweiterung
gewonnen.  Dazu  kommt,  daß  der  Krieg  das  Eigentumsrecht  und
dessen  Ursprung  in  eine  grelle  Beleuchtung  versetzt  hat.  Das  alte
Eigentumsrecht  hat  seinen  Fortbestand  den  erfolgreichen  kriegerischen
Anstrengungen  zu  verdanken,  ohne  welche  es  dem  Eigentümer  verloren ­
  gegangen  wäre.  Die  neuentstandenen  Eigentumsrechte  stammen
auch  zumeist  aus  den  durch  den  Krieg  geschaffenen  Konjunkturen.
Grund  genug,  um  den  staatlichen  Ursprung  des  Eigentums  zu  dokumentieren ­
  und  damit  dem  Staate  besondere  Vorrechte  zu  sichern.
Nicht  der  Krieg  allein  wird  die  Ursache  einer  außerordentlichen ­
  Steigerung  des  Staatsbedarfes  sein.  Auch  die  während  des
mehrjährigen  Krieges  vernachlässigten  kulturellen  und  wirtschaftlichen, ­
  sowie  sozialen  Aufgaben  werden  mit  bedeutenden  Ansprüchen
hervortreten.  Hierzu  kommt  die  Abnahme  oder  Vernichtung  vieler
Steuerkräfte,  die  Abnahme  der  Bevölkerungszahl  und  damit  der
Steuerzahler,  die  Vernichtung  von  Produktionsstätten  usw.
Die  Entfaltung  der  Produktionskräfte,  die  des  Bodens  und  der
Natur  überhaupt,  der  menschlichen  Arbeit  und  des  Kapitals  muß
auf  breitester  Basis  befördert  werden,  denn  je  höher  die  Pyramide
der  Staatsbedürfnisse,  desto  breiter  muß  auch  die  Grundlage  sein.
Dann  muß  die  Opferfreudigkeit  der  Staatsbürger  zunehmen  in  der
durch  den  Krieg  gebotenen  Erkenntnis,  daß  Staat  und  Individuum
nur  zwei  verschiedene  Seiten  derselben  Erscheinung  sind  und  im
Grunde  eine  Einheit  bilden.  Dann  wird  auch  rechtzeitig  der  Gefahr ­
  entgegengetreten  werden,  daß  die  Grundsäulen  der  gerechten
und  rationellen  Besteuerung  durch  den  Drang  der  Notwendigkeit
erschüttert  werden.

Trotzdem  ich  also  in  Folge  der  Not  des  Tages  befürchte,
daß  die  Festhaltung  prinzipieller  Richtlinien  nicht  die  nötige  Wertschätzung ­
  behaupten  wird,  so  würde  ich  doch  glauben,  daß  wenigstens ­
  nach  einer  Richtung  hin  eine  Aufgabe  vor  Augen  gehalten
werden  könnte.  Es  ist  dies  vor  allem  der  Gedanke,  daß  bis  zu
einem  gewissen  Grade  danach  gestrebt  werden  muß,  einen  wachsenden
Teil  des  Nationaleinkommens  dem  Staate  zur  Verfügung  zu  stellen.
Da  der  Staat  nun  mehr  Aufgaben  übernimmt,  die  bisher  ganz  vernachlässigt ­
  waren  oder  aus  den  der  Privatwirtschaft  zur  Verfügung
            
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