Vorrede.
VH
Eigentums wesentlich eingeschränkt. . Es wurde das Eigentumsrecht
gewissermaßen mit der Klausel versehen — einzelne Staatsmänner
haben dies auch ausgesprochen —, daß dieses Recht nur so weit
reicht, als es das Interesse des Staates erlaubt. Dem gegenüber
haben die finanziellen Hoheitsrechte eine bedeutende Erweiterung
gewonnen. Dazu kommt, daß der Krieg das Eigentumsrecht und
dessen Ursprung in eine grelle Beleuchtung versetzt hat. Das alte
Eigentumsrecht hat seinen Fortbestand den erfolgreichen kriegerischen
Anstrengungen zu verdanken, ohne welche es dem Eigentümer verloren
gegangen wäre. Die neuentstandenen Eigentumsrechte stammen
auch zumeist aus den durch den Krieg geschaffenen Konjunkturen.
Grund genug, um den staatlichen Ursprung des Eigentums zu dokumentieren
und damit dem Staate besondere Vorrechte zu sichern.
Nicht der Krieg allein wird die Ursache einer außerordentlichen
Steigerung des Staatsbedarfes sein. Auch die während des
mehrjährigen Krieges vernachlässigten kulturellen und wirtschaftlichen,
sowie sozialen Aufgaben werden mit bedeutenden Ansprüchen
hervortreten. Hierzu kommt die Abnahme oder Vernichtung vieler
Steuerkräfte, die Abnahme der Bevölkerungszahl und damit der
Steuerzahler, die Vernichtung von Produktionsstätten usw.
Die Entfaltung der Produktionskräfte, die des Bodens und der
Natur überhaupt, der menschlichen Arbeit und des Kapitals muß
auf breitester Basis befördert werden, denn je höher die Pyramide
der Staatsbedürfnisse, desto breiter muß auch die Grundlage sein.
Dann muß die Opferfreudigkeit der Staatsbürger zunehmen in der
durch den Krieg gebotenen Erkenntnis, daß Staat und Individuum
nur zwei verschiedene Seiten derselben Erscheinung sind und im
Grunde eine Einheit bilden. Dann wird auch rechtzeitig der Gefahr
entgegengetreten werden, daß die Grundsäulen der gerechten
und rationellen Besteuerung durch den Drang der Notwendigkeit
erschüttert werden.
Trotzdem ich also in Folge der Not des Tages befürchte,
daß die Festhaltung prinzipieller Richtlinien nicht die nötige Wertschätzung
behaupten wird, so würde ich doch glauben, daß wenigstens
nach einer Richtung hin eine Aufgabe vor Augen gehalten
werden könnte. Es ist dies vor allem der Gedanke, daß bis zu
einem gewissen Grade danach gestrebt werden muß, einen wachsenden
Teil des Nationaleinkommens dem Staate zur Verfügung zu stellen.
Da der Staat nun mehr Aufgaben übernimmt, die bisher ganz vernachlässigt
waren oder aus den der Privatwirtschaft zur Verfügung