Full text : Finanzwissenschaft

XI.  Abschnitt.  Die  persönlichen  Ausgaben.

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kosten  dieser  Arbeit,  andererseits  von  dem  Werte  der  Arbeit  ab.
Die  Bestimmungsgründe  der  Höhe  der  Besoldung  sind  aber  noch
von  eigentümlichen  Verhältnissen  beeinflußt.  Hierzu  gehört  vor
allem  die  mit  dem  Staatsdienst  verbundene  Rangstellung,  die  es
verursacht,  daß  bei  gleicher  Arbeitsleistung  ein  im  Staatsdienst  Beamteter ­
  sich  mit  einem  geringeren  Gehalt  befriedigen  wird  als  im
Privatdienst 1 ).  Der  Staat  ist  ferner  in  der  Lage,  durch  Auszeichnungen, ­
  Rangerhöhungen  seine  Erkenntlichkeit  für  geleistete  Dienste
auszudrücken.  Dann  hat  der  Staatsdienst  den  Vorzug,  daß  er  in
der  Regel  eine  lebenslängliche  Versorgung  bedeutet.  Der  Staat
wird  das  Aufsteigen  in  höhere  Gehaltsklassen  nach  objektiven
Regeln  festsetzen,  während  dies  im  Privatdienst  größtenteils  der
persönlichen  Willkür  unterliegt.  Auch  die  Inanspruchnahme  der
Arbeitskraft  ist  geregelt,  die  im  Privatdienst  gleichfalls  oft  willkürlich ­
  ausgebeutet  wird.  Der  Vorteil,  daß  der  Staat  seinen  Beamten
eine  Altersversorgung  oder  Ruhestandsversorgung  bietet  —  Pension  —,
ist  in  neuerer  Zeit  dadurch  ausgeglichen,  daß  auch  im  Privatdienst
immer  mehr  zur  Regel  wird,  daß  den  Angestellten  diese  Benefizien
eingeräumt  werden.  Freilich  ist  deren  Genuß  bei  Privatunternehmungen ­
  doch  nicht  in  dem  Grade  gesichert  wie  beim  Staat.
Andererseits  kommen  bei  Bestimmung  der  Höhe  der  Besoldung
folgende  Umstände  in  Betracht.  Der  Staat  und  die  Gesellschaft
verlangt  vom  Staatsbeamten,  daß  er  äußerlich  seine  einen  höheren
Anwert  genießende  Stellung  in  seiner  Lebenshaltung  zum  Ausdruck
bringe,  sein  Standard  ist  daher  im  allgemeinen  ein  höherer  als  des
im  Privatdienst  Befindlichen  oder  des  kleinen  Unternehmers,  Gewerbsmannes
  usw.  Dann  kommen  die  höheren  Kosten  der  Ausbildung ­
  und  der  spätere  Eintritt  in  die  produktive  Tätigkeit  in  Betracht. ­
  Engel  hat  berechnet,  daß  bei  dem  subalternen  Beamten
die  Kosten  der  Ausbildung  1510  Mark  betragen,  bei  Beamten  mittlerer ­
  Qualifikation  10440,  bei  Beamten  mit  Universitätsbildung
16  200  Mark.  Diese  Kosten  sind  natürlich  in  unseren  Tagen  noch
bedeutend  gestiegen.
Das  Gehalt  des  Beamten  gehört  zu  jenen  Fällen  der  Preisbestimmung, ­
  wo  auch  die  Zahlungsfähigkeit,  der  Reichtum  des
Staates  eine  Rolle  spielt.  Ein  reicherer  Staat  wird  im  allgemeinen
seine  Beamten  besser  stellen  als  ein  armer.
Natürlich  muß  das  Gehalt  des  Beamten  auch  die  Möglichkeit
0  „Ein  Unterstaatssekretär  mit  2000  £  jährlichen  Gehalts  genießt  weit
höheres  Ansehen  als  der  Direktor  einer  Finanzgesellschaft  mit  5000  £  und  die
Ersparnis  der  Differenz  kommt  dem  Lande  zugute“.  (Bagehot,  Englische  Verfassungszustände, ­
  Berlin  1868,  S.  127.)
            
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