Full text: Finanzwissenschaft

I. Teil. Allgemeine Bemerkungen. 
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tung der privatwirtschaftlichen Einkünfte auf primitiverer Stufe des 
Staatshaushaltes wohl anerkennend, doch entschieden erklärt, daß 
dieselben bei fortgeschritteneren Völkern neben anderen Einnahms 
quellen nur untergeordnete Bedeutung besitzen können. 4. Bei 
der immensen Ausdehnung des modernen Staatshaushaltes können 
die privatwirtschaftlichen Einnahmen nur eine sekundäre Rolle 
spielen. Das Gewicht dieser Argumente kann nicht geleugnet werden, 
obwohl dieselben hauptsächlich für gewisse Perioden, für gewisse 
Wirtschaftssysteme gelten. So darf namentlich nicht übersehen 
werden, daß bei großkapitalistischer Produktion, wo ein gut Teil 
der Gütererzeugung in den Händen großer Aktiengesellschaften, 
großer Truste ist, die erwähnten Fehler sich auch einstellen, soferne 
auch diese wirtschaftlichen Organismen sich bureaukratisch organi 
sieren müssen und von Beamten geleitet und verwaltet werden, die 
ebensowenig direkt an dem Gedeihen des Unternehmens interessiert 
sind, wie die Staatsbeamten gegenüber den staatlichen Unterneh 
mungen. Man kann also nicht einfach die staatliche Organisation 
mit der privatwirtschaftlichen vergleichen, wo der Unternehmer 
persönlich mit seiner ganzen wirtschaftlichen Individualität inter 
essiert ist, sondern man kann nur in dem staatlichen Organismus 
und in dem individualistischen Organismus einen Gegensatz finden, 
nicht aber in dem staatlich organisierten und öffentlich-wirtschaft 
lichen Organismus der großen Produktionsverwaltungen der Aktien 
gesellschaften, Kartelle, Trusts, Genossenschaften usw. Dann ist in 
Betracht zu ziehen, daß auch das große Kapital sich beim Staat 
alle möglichen Vorteile verschaffen kann, kraft seines Einflusses, 
seiner Verbindungen, was dem individuellen Unternehmen nicht zur 
Verfügung steht. Auch ist nicht zu leugnen, daß es heute privat 
wirtschaftliche Einkommensquellen gibt, die große Erträge liefern 
können, solche, die auch in der Staatswirtschaft eine Rolle spielen, 
sowie, daß privatwirtschaftliche Einkommen neben anderen Quellen 
oft ganz unentbehrlich sein können. Darum läßt sich im Grunde 
von den privatwirtschaftlichen Einnahmen nur so viel behaupten, 
daß diese in neuerer Zeit in den meisten Staaten neben den staats 
wirtschaftlichen Einnahmen in den Hintergrund treten und im Ein 
klang mit den Postulaten der volkswirtschaftlichen Interessen nur 
insofern in Anspruch genommen werden sollen, als sie zur Deckung 
des Staatsbedarfes unumgänglich nötig sind. Ihre Rolle ist aber 
mehr eine subsidiäre, wie ja bei staatlicher Verwaltung gewisser 
privatwirtschaftlicher Einnahmequellen gegenwärtig nicht der Erwerb 
die Hauptrolle spielt, sondern ein wirtschaftliches Interesse 1 ). 
l ) Schon Carafa wendet sieh gegen die privatwirtscbaftlichen Staatsein-
	        
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