I. Teil. Allgemeine Bemerkungen.
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tung der privatwirtschaftlichen Einkünfte auf primitiverer Stufe des
Staatshaushaltes wohl anerkennend, doch entschieden erklärt, daß
dieselben bei fortgeschritteneren Völkern neben anderen Einnahms
quellen nur untergeordnete Bedeutung besitzen können. 4. Bei
der immensen Ausdehnung des modernen Staatshaushaltes können
die privatwirtschaftlichen Einnahmen nur eine sekundäre Rolle
spielen. Das Gewicht dieser Argumente kann nicht geleugnet werden,
obwohl dieselben hauptsächlich für gewisse Perioden, für gewisse
Wirtschaftssysteme gelten. So darf namentlich nicht übersehen
werden, daß bei großkapitalistischer Produktion, wo ein gut Teil
der Gütererzeugung in den Händen großer Aktiengesellschaften,
großer Truste ist, die erwähnten Fehler sich auch einstellen, soferne
auch diese wirtschaftlichen Organismen sich bureaukratisch organi
sieren müssen und von Beamten geleitet und verwaltet werden, die
ebensowenig direkt an dem Gedeihen des Unternehmens interessiert
sind, wie die Staatsbeamten gegenüber den staatlichen Unterneh
mungen. Man kann also nicht einfach die staatliche Organisation
mit der privatwirtschaftlichen vergleichen, wo der Unternehmer
persönlich mit seiner ganzen wirtschaftlichen Individualität inter
essiert ist, sondern man kann nur in dem staatlichen Organismus
und in dem individualistischen Organismus einen Gegensatz finden,
nicht aber in dem staatlich organisierten und öffentlich-wirtschaft
lichen Organismus der großen Produktionsverwaltungen der Aktien
gesellschaften, Kartelle, Trusts, Genossenschaften usw. Dann ist in
Betracht zu ziehen, daß auch das große Kapital sich beim Staat
alle möglichen Vorteile verschaffen kann, kraft seines Einflusses,
seiner Verbindungen, was dem individuellen Unternehmen nicht zur
Verfügung steht. Auch ist nicht zu leugnen, daß es heute privat
wirtschaftliche Einkommensquellen gibt, die große Erträge liefern
können, solche, die auch in der Staatswirtschaft eine Rolle spielen,
sowie, daß privatwirtschaftliche Einkommen neben anderen Quellen
oft ganz unentbehrlich sein können. Darum läßt sich im Grunde
von den privatwirtschaftlichen Einnahmen nur so viel behaupten,
daß diese in neuerer Zeit in den meisten Staaten neben den staats
wirtschaftlichen Einnahmen in den Hintergrund treten und im Ein
klang mit den Postulaten der volkswirtschaftlichen Interessen nur
insofern in Anspruch genommen werden sollen, als sie zur Deckung
des Staatsbedarfes unumgänglich nötig sind. Ihre Rolle ist aber
mehr eine subsidiäre, wie ja bei staatlicher Verwaltung gewisser
privatwirtschaftlicher Einnahmequellen gegenwärtig nicht der Erwerb
die Hauptrolle spielt, sondern ein wirtschaftliches Interesse 1 ).
l ) Schon Carafa wendet sieh gegen die privatwirtscbaftlichen Staatsein-