Full text : Finanzwissenschaft

I.  Teil.  Allgemeine  Bemerkungen.

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tung  der  privatwirtschaftlichen  Einkünfte  auf  primitiverer  Stufe  des
Staatshaushaltes  wohl  anerkennend,  doch  entschieden  erklärt,  daß
dieselben  bei  fortgeschritteneren  Völkern  neben  anderen  Einnahmsquellen ­
  nur  untergeordnete  Bedeutung  besitzen  können.  4.  Bei
der  immensen  Ausdehnung  des  modernen  Staatshaushaltes  können
die  privatwirtschaftlichen  Einnahmen  nur  eine  sekundäre  Rolle
spielen.  Das  Gewicht  dieser  Argumente  kann  nicht  geleugnet  werden,
obwohl  dieselben  hauptsächlich  für  gewisse  Perioden,  für  gewisse
Wirtschaftssysteme  gelten.  So  darf  namentlich  nicht  übersehen
werden,  daß  bei  großkapitalistischer  Produktion,  wo  ein  gut  Teil
der  Gütererzeugung  in  den  Händen  großer  Aktiengesellschaften,
großer  Truste  ist,  die  erwähnten  Fehler  sich  auch  einstellen,  soferne
auch  diese  wirtschaftlichen  Organismen  sich  bureaukratisch  organisieren ­
  müssen  und  von  Beamten  geleitet  und  verwaltet  werden,  die
ebensowenig  direkt  an  dem  Gedeihen  des  Unternehmens  interessiert
sind,  wie  die  Staatsbeamten  gegenüber  den  staatlichen  Unternehmungen. ­
  Man  kann  also  nicht  einfach  die  staatliche  Organisation
mit  der  privatwirtschaftlichen  vergleichen,  wo  der  Unternehmer
persönlich  mit  seiner  ganzen  wirtschaftlichen  Individualität  interessiert ­
  ist,  sondern  man  kann  nur  in  dem  staatlichen  Organismus
und  in  dem  individualistischen  Organismus  einen  Gegensatz  finden,
nicht  aber  in  dem  staatlich  organisierten  und  öffentlich-wirtschaftlichen ­
  Organismus  der  großen  Produktionsverwaltungen  der  Aktiengesellschaften, ­
  Kartelle,  Trusts,  Genossenschaften  usw.  Dann  ist  in
Betracht  zu  ziehen,  daß  auch  das  große  Kapital  sich  beim  Staat
alle  möglichen  Vorteile  verschaffen  kann,  kraft  seines  Einflusses,
seiner  Verbindungen,  was  dem  individuellen  Unternehmen  nicht  zur
Verfügung  steht.  Auch  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  es  heute  privatwirtschaftliche ­
  Einkommensquellen  gibt,  die  große  Erträge  liefern
können,  solche,  die  auch  in  der  Staatswirtschaft  eine  Rolle  spielen,
sowie,  daß  privatwirtschaftliche  Einkommen  neben  anderen  Quellen
oft  ganz  unentbehrlich  sein  können.  Darum  läßt  sich  im  Grunde
von  den  privatwirtschaftlichen  Einnahmen  nur  so  viel  behaupten,
daß  diese  in  neuerer  Zeit  in  den  meisten  Staaten  neben  den  staatswirtschaftlichen ­
  Einnahmen  in  den  Hintergrund  treten  und  im  Einklang ­
  mit  den  Postulaten  der  volkswirtschaftlichen  Interessen  nur
insofern  in  Anspruch  genommen  werden  sollen,  als  sie  zur  Deckung
des  Staatsbedarfes  unumgänglich  nötig  sind.  Ihre  Rolle  ist  aber
mehr  eine  subsidiäre,  wie  ja  bei  staatlicher  Verwaltung  gewisser
privatwirtschaftlicher  Einnahmequellen  gegenwärtig  nicht  der  Erwerb
die  Hauptrolle  spielt,  sondern  ein  wirtschaftliches  Interesse  1 ).
l )  Schon  Carafa  wendet  sieh  gegen  die  privatwirtscbaftlichen  Staatsein-
            
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