Full text : Finanzwissenschaft

176  4.  Bach.  II.  Teil.  Die  privatwirtschaftlichen  Einnahmen  des  Staates.
das  Staatsvermögen  nicht  irrelevant  ist.  Hierzu  kommt  noch  der
Umstand,  daß  der  Besitz  gewisser  Vermögen  —  wie  ja  mit  Recht
Steinmann  -  Bucher  darauf  hinweist  —,  als  Repräsentanten  hoher
idealer  Werte,  so  wissenschaftliche  und  Kunstsammlungen,  historische
Bauten  und  Palais  usw.  von  ganz  besonderer  Bedeutung  sind.  Endlich ­
  darf  auch  nicht  vergessen  werden,  daß  Art  und  Menge  der
Vermögensbestandteile  die  Erfüllung  der  Staatszwecke  beeinflussen,
je  nachdem  die  für  die  Erfüllung  dieser  Zwecke  nötigen  Vermögenseinrichtungen ­
  im  vollkommeneren  oder  im  unvollkommeneren  Zustande ­
  vorhanden  sind.  Da  unsere  Auffassung  der  Weltkrieg  in
entscheidender  Weise  beeinflußt,  soll  auch  daran  erinnert  werden,
daß  im  Kriegszustände  das  Staatsvermögen  eine  ganz  besondere
Rolle  spielt,  da  dasselbe  im  feindlichen  Lande  vom  Sieger  in  Anspruch ­
  genommen  werden  darf.  Leider  haben  im  Weltkrieg  unsere
Feinde  auch  das  Privatvermögen  in  Beschlag  genommen.  Dann  ist
noch  darauf  hinzuweisen,  daß  es  vom  Standpunkte  des  Krieges  von
großer  Bedeutung  ist,  wenn  ein  Staat  im  Besitz  von  ausländischen
und  namentlich  den  Feind  belastenden  Wertpapieren  ist.
Was  die  Darstellung  und  namentlich  die  statistische  Erfassung
des  Staatsvermögens  betrifft,  so  ergeben  sich  hier  große  Schwierigkeiten. ­
  Da  es  sich  eventuell  um  kolossale  Wertmassen  handelt,
die  entweder  gar  nicht  —  oder  nur  äußerst  selten  —  in  Verkehr
kommen  —  Wälder,  Bergwerke  —,  dann  um  Gegenstände  mit
Affektionswert,  so  entbehren  hier  die  Schätzungen  zum  Teil  der
sicheren  Basis.  Auch  die  Abschätzung  von  nutzbaren  Rechten  hat
ihre  Schwierigkeit.
Vom  finanzpolitischen  Standpunkte  läßt  sich  wohl,  namentlich
nach  den  Erfahrungen  der  neuesten  Zeit,  nicht  bezweifeln,  daß  es
von  Vorteil  ist,  wenn  der  Staat  über  ansehnlicheres  Vermögen  verfügt, ­
  in  erster  Reihe  natürlich  solches,  welches  die  Erfüllung  der
Staatszwecke  zu  befördern  vermag.  Überdies  ist  es  wünschenswert,
daß  der  Staat  auch  solche  Vermögensteile  besitze,  die  produktiver
Natur  sind,  solche  ferner,  die  entsprechende  Liquidität  besitzen  usw.
Mag  auch  die  Aufstellung  einer  Vermögensbilanz  nur  mit  großer
Vorsicht  zu  bewerkstelligen  und  mit  noch  größerer  Vorsicht  zu  benutzen ­
  sein,  so  wird  nichtsdestoweniger  eine  Vermögensbilanz  die
notwendige  Ergänzung  des  Staatsvoranschlages  bilden.
            
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