Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Deichbauten usw. Diese Beiträge haben auch mit der Steuer viel 
Ähnlichkeit und werden oft als Zuschläge zu den direkten Steuern 
eingehoben oder beruhen auf katastermäßig durchgeführten Vor 
schreibungen. Beiträge sind ferner jene, in neuerer Zeit häufiger 
auftretende Leistungen, welche ein öffentlicher Haushalt dem 
anderen bietet, im Interesse der Erfüllung gewisser Zwecke: z. B. 
Beiträge des Staates zu dem Haushalt der Gemeinden oder Beitrag 
der Gemeinden für Staatspolizei usw. Endlich sind unter Beiträgen 
auch jene Leistungen zu verstehen, welche ein öffentlicher Haus 
halt dem anderen bietet ohne Beziehung zu bestimmten Zwecken, 
zur Deckung seiner Ausgaben, wie dies namentlich in Staaten ver 
bänden vorkommt. Die Eigentümlichkeit dieser Beiträge besteht 
darin, daß deren Basis der Staatenverband ist, daß derselbe das 
Recht der Besteuerung ausschließt (höchstens eine versteckte Be 
teiligung an dem Steuereinkommen des Gliedstaates), daß der 
Steuerpflichtige nicht der einzelne Staatsbürger, sondern das Ganze, 
der Staat als solcher ist. Hierher gehören die sogenannten Matri- 
kularbeiträge, wie in Deutschland, die sogenannte Quote in Öster 
reich-Ungarn. Die gefährlichste Form dieser Beiträge sind die von 
fremden Staaten gewährten, welche trotzdem manchmal dauernde 
Basis des Staatshaushaltes bildeten. 
V. Teil. 
Die Steuern. 
A. Einleitende Lehren. 
I. Abschnitt. 
Begriff der Steuer. 
1. Individuum und Menschheit gelangen im Staat zur Verwirk 
lichung ihrer höchsten Lebensaufgaben. Im Staate kristallisiert 
sich die Menschheit zu selbständigen, charakteristischen Persönlich 
keiten; im Staate bildet das Individuum einen unsterblichen mensch 
lichen Makrokosmus. Da man vom Menschen die allerverschie 
densten und allermerkwürdigsten Begriffsbestimmungen aufstellte, 
so kann vielleicht auch die Auffassung gewagt werden, daß ein 
Hauptcharakterzug des Menschen seine staatenbildende Eigenschaft
	        
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