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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Deichbauten usw. Diese Beiträge haben auch mit der Steuer viel
Ähnlichkeit und werden oft als Zuschläge zu den direkten Steuern
eingehoben oder beruhen auf katastermäßig durchgeführten Vor
schreibungen. Beiträge sind ferner jene, in neuerer Zeit häufiger
auftretende Leistungen, welche ein öffentlicher Haushalt dem
anderen bietet, im Interesse der Erfüllung gewisser Zwecke: z. B.
Beiträge des Staates zu dem Haushalt der Gemeinden oder Beitrag
der Gemeinden für Staatspolizei usw. Endlich sind unter Beiträgen
auch jene Leistungen zu verstehen, welche ein öffentlicher Haus
halt dem anderen bietet ohne Beziehung zu bestimmten Zwecken,
zur Deckung seiner Ausgaben, wie dies namentlich in Staaten ver
bänden vorkommt. Die Eigentümlichkeit dieser Beiträge besteht
darin, daß deren Basis der Staatenverband ist, daß derselbe das
Recht der Besteuerung ausschließt (höchstens eine versteckte Be
teiligung an dem Steuereinkommen des Gliedstaates), daß der
Steuerpflichtige nicht der einzelne Staatsbürger, sondern das Ganze,
der Staat als solcher ist. Hierher gehören die sogenannten Matri-
kularbeiträge, wie in Deutschland, die sogenannte Quote in Öster
reich-Ungarn. Die gefährlichste Form dieser Beiträge sind die von
fremden Staaten gewährten, welche trotzdem manchmal dauernde
Basis des Staatshaushaltes bildeten.
V. Teil.
Die Steuern.
A. Einleitende Lehren.
I. Abschnitt.
Begriff der Steuer.
1. Individuum und Menschheit gelangen im Staat zur Verwirk
lichung ihrer höchsten Lebensaufgaben. Im Staate kristallisiert
sich die Menschheit zu selbständigen, charakteristischen Persönlich
keiten; im Staate bildet das Individuum einen unsterblichen mensch
lichen Makrokosmus. Da man vom Menschen die allerverschie
densten und allermerkwürdigsten Begriffsbestimmungen aufstellte,
so kann vielleicht auch die Auffassung gewagt werden, daß ein
Hauptcharakterzug des Menschen seine staatenbildende Eigenschaft