Full text : Finanzwissenschaft

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1.  Buch.  Einleitende  Lehren.

die  Rede  sein,  welch  letzterer  im  Staatshaushalt  in  Erscheinung
tritt.  Die  erstere  Unterscheidung  führt  zu  den  über  den  Gegensatz
von  Individualismus  und  Kollektivismus  geführten  endlosen  Polemiken, ­
  die  bisher  keine  endgültige  Entscheidung  gefunden  haben.
Demgegenüber  finden  wir  wieder  Theoretiker,  die  den  Unterschied
von  individuellen  und  kollektiven  Bedürfnissen  überhaupt  nicht  anerkennen, ­
  da  im  Endresultat  jedes  Bedürfnis  Bedürfnis  des  menschlichen ­
  Individuums  ist.  Hiernach  liegt  der  Unterschied  nur  in  der
Art,  der  Befriedigung,  insofern  als  die  Befriedigung  der  Bedürfnisse ­
  (aber  nicht  deren  innere  Natur)  nach  deren  äußeren  Voraussetzungen ­
  zu  einer  zwiefachen  Herstellung  der  Güter  führt,  nämlich
der  individuellen  und  staatlichen  Produktion.  Die  Fehlerhaftigkeit
dieser  Auffassung  zeigt  schon  der  Umstand,  daß  wir  hier  keine
feste  Basis  zum  Verständnisse  der  Steuer  und  deren  Maß  finden.
Der  Staat,  der  an  sich  kein  Physikum  besitzt,  hat  auch  keine
körperlichen  Bedürfnisse,  sondern  nur  geistige  und  sittliche,  aber
auch  die  Befriedigung  dieser  Bedürfnisse  erfordert,  ebenso  wie  im
Einzelhaushalte,  die  Beschaffung  physischer  Güter.  Da  die  geistigen
und  sittlichen  Bedürfnisse  unbegrenzt  sind,  so  ergibt  sich  hieraus
die  Unbegrenztheit  des  Anwachsens  der  staatlichen  Bedürfnisse.
Der  Zustand  ist  undenkbar,  in  welchem  das  staatliche  Leben  das
volle  Maß  der  Bedürfnisbefriedigung  erschöpft  hätte.  Und  hieraus
schöpft  der  Staat  den  ständigen  Antrieb  zur  Verwirklichung  der
Staatstätigkeit.  Das  Auftreten  neuer  Bedürfnisse  übt  einen  weittragenden
  Einfluß  auf  das  staatliche  Leben  und  die  Staatswirtschaft
insbesondere;  die  stehenden  Heere,  die  bezahlte  Bureaukratie  usw.
treten  als  neue  Bedürfnisse  auf  und  wirken  umgestaltend  auf  die
Organisation  des  Staates  im  allgemeinen  und  die  der  Staatswirtschaft ­
  im  besonderen.  Das  Anwachsen  der  Bedürfnisse  verursachte
das  Anwachsen  der  Staatslasten,  welches  hinwieder  die  Ausdehnung
der  politischen  Rechte  zur  Folge  hatte,  also  die  politische  Verfassung ­
  des  Staates  umgestaltete.
Die  Befriedigung  der  Staatsbedürfnisse  muß  nach  einer  gewissen
Rangordnung  geschehen,  ebenso  wie  die  der  Individualbedürfnisse.
Die  Verletzung  dieser  Rangordnung  vermag  den  ganzen  Staatshaushalt ­
  zu  gefährden.  Die  erste  Forderung  dieser  Rangordnung  ist
logischerweise  die,  daß  überhaupt  die  Mannigfaltigkeit  der  Staatsbedürfnisse ­
  anerkannt  werde.  Ein  Staat,  dessen  Haushalt  nur  der
Befriedigung  der  Bedürfnisse  des  Staatsoberhauptes  dient,  ist  ebenso
falsch  eingeächtet  wie  der  Staat,  welcher  bloß  für  die  Erhaltung
des  Heeres  sorgt,  oder  welcher  mit  Vernachlässigung  aller  anderen
Bedürfnisse  bloß  für  die  Pflege  der  Künste  sorgt.  Die  rationelle
            
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