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1. Buch. Einleitende Lehren.
die Rede sein, welch letzterer im Staatshaushalt in Erscheinung
tritt. Die erstere Unterscheidung führt zu den über den Gegensatz
von Individualismus und Kollektivismus geführten endlosen Polemiken,
die bisher keine endgültige Entscheidung gefunden haben.
Demgegenüber finden wir wieder Theoretiker, die den Unterschied
von individuellen und kollektiven Bedürfnissen überhaupt nicht anerkennen,
da im Endresultat jedes Bedürfnis Bedürfnis des menschlichen
Individuums ist. Hiernach liegt der Unterschied nur in der
Art, der Befriedigung, insofern als die Befriedigung der Bedürfnisse
(aber nicht deren innere Natur) nach deren äußeren Voraussetzungen
zu einer zwiefachen Herstellung der Güter führt, nämlich
der individuellen und staatlichen Produktion. Die Fehlerhaftigkeit
dieser Auffassung zeigt schon der Umstand, daß wir hier keine
feste Basis zum Verständnisse der Steuer und deren Maß finden.
Der Staat, der an sich kein Physikum besitzt, hat auch keine
körperlichen Bedürfnisse, sondern nur geistige und sittliche, aber
auch die Befriedigung dieser Bedürfnisse erfordert, ebenso wie im
Einzelhaushalte, die Beschaffung physischer Güter. Da die geistigen
und sittlichen Bedürfnisse unbegrenzt sind, so ergibt sich hieraus
die Unbegrenztheit des Anwachsens der staatlichen Bedürfnisse.
Der Zustand ist undenkbar, in welchem das staatliche Leben das
volle Maß der Bedürfnisbefriedigung erschöpft hätte. Und hieraus
schöpft der Staat den ständigen Antrieb zur Verwirklichung der
Staatstätigkeit. Das Auftreten neuer Bedürfnisse übt einen weittragenden
Einfluß auf das staatliche Leben und die Staatswirtschaft
insbesondere; die stehenden Heere, die bezahlte Bureaukratie usw.
treten als neue Bedürfnisse auf und wirken umgestaltend auf die
Organisation des Staates im allgemeinen und die der Staatswirtschaft
im besonderen. Das Anwachsen der Bedürfnisse verursachte
das Anwachsen der Staatslasten, welches hinwieder die Ausdehnung
der politischen Rechte zur Folge hatte, also die politische Verfassung
des Staates umgestaltete.
Die Befriedigung der Staatsbedürfnisse muß nach einer gewissen
Rangordnung geschehen, ebenso wie die der Individualbedürfnisse.
Die Verletzung dieser Rangordnung vermag den ganzen Staatshaushalt
zu gefährden. Die erste Forderung dieser Rangordnung ist
logischerweise die, daß überhaupt die Mannigfaltigkeit der Staatsbedürfnisse
anerkannt werde. Ein Staat, dessen Haushalt nur der
Befriedigung der Bedürfnisse des Staatsoberhauptes dient, ist ebenso
falsch eingeächtet wie der Staat, welcher bloß für die Erhaltung
des Heeres sorgt, oder welcher mit Vernachlässigung aller anderen
Bedürfnisse bloß für die Pflege der Künste sorgt. Die rationelle