Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
die Steuern das allerbunteste Bild darbieten und jeder theoretischen 
Zusammenfassung Trotz bieten. Am einfachsten ist die von Schäffle 
beliebte Einteilung, welche alle wichtigeren Momente in Betracht 
ziehen will. Demgemäß gestalten sich die Steuersysteme folgender 
maßen: 
a) nach den Steuergewalten Staatssteuern und Gemeindesteuern, 
Reichssteuern und Landessteuern; 
b) nach den Steuerquellen direkte und indirekte Steuern; 
c) nach den Steuerobjekten und zwar bei den direkten Steuern 
Vermögenssteuern und Einkommensteuern^ diese wieder allgemeine 
oder Ergänzungssteuern, ferner nach den einzelnen Objekten Ertrags 
steuern und zwar Besteuerung von Immobilien (Grundsteuer, Ge 
bäudesteuer), Besteuerung von Mobilien (Gewerbesteuer, Renten 
steuer) ; zu diesen gesellt sich noch die Arbeitslohnsteuer und ein 
zelne spezielle Steuern, wie Bergwerkssteuer, Couponsteuer usw. 
bei den indirekten Steuern Bereicherungssteuern und zwar bei 
außerordentlichen Ereignissen (Erbschaftssteuern, Gewinnsteuern), 
bei gewöhnlichen Ereignissen (Verkehrssteuern), Verzehrungssteuern 
und zwar eigentliche Verzehrungssteuern und Gebrauchssteuern, 
Steuern nach Befreiungen (Wehrsteuer); 
d) nach den technischen Momenten der Steuerverwaltung Steuern 
mit Einschätzung oder mit Bekenntnissen, Steuern mit und ohne 
Kataster, Steuern mit Steuerfuß (Repartitionssteuern, Prozentual 
steuern), Tarifsteuern (proportionaler, progressiver Steuerfuß), nach 
der Einhebung unmittelbar oder in Stempelform eingehobene Steuern. 
Außerdem unterscheidet Schäffle reine Steuern und gemischte 
Steuern (in welchen auch andere Einkommenselemente vorkommen, 
Gebühren), ferner vom Steuersubjekt getragene oder bloß vorge 
schossene Steuern, jene fallen mit einem großen Teil der direkten, 
diese mit einem großen Teil der indirekten Steuern zusammen. 
AVagner erledigt die Frage der Systematik in folgender Weise. 
Er nimmt drei Einteilungsprinzipien an und zwar nach der Steuer 
quelle, der Steuerbasis und der Steuereinhebung. Nach der Steuer 
quelle unterscheidet er Vermögens- und Einkommenssteuern. Nach 
der Steuerbasis sind verschiedene Einteilungen möglich und zwar: 
1. Einkommens- und Vermögenssteuern; 2. Erwerbs-, Besitz- und 
Verzehrungssteuern; 3. Personal- und Realsteuern; 4. allgemeine 
Ertrags- und besondere Ertrags- oder Verkehrs- und Einkommens- 
Steuern; 5. direkte und Verzehrungssteuern; 6. direkte und indirekte 
Steuern. Bei dieser Einteilung greifen einzelne Gruppen ineinander, 
nachdem nur der Gesichtspunkt sich verändert. Nach der Ein 
hebung sind die Steuern direkte oder indirekte.
	        
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