\
252
4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
die Steuern das allerbunteste Bild darbieten und jeder theoretischen
Zusammenfassung Trotz bieten. Am einfachsten ist die von Schäffle
beliebte Einteilung, welche alle wichtigeren Momente in Betracht
ziehen will. Demgemäß gestalten sich die Steuersysteme folgender
maßen:
a) nach den Steuergewalten Staatssteuern und Gemeindesteuern,
Reichssteuern und Landessteuern;
b) nach den Steuerquellen direkte und indirekte Steuern;
c) nach den Steuerobjekten und zwar bei den direkten Steuern
Vermögenssteuern und Einkommensteuern^ diese wieder allgemeine
oder Ergänzungssteuern, ferner nach den einzelnen Objekten Ertrags
steuern und zwar Besteuerung von Immobilien (Grundsteuer, Ge
bäudesteuer), Besteuerung von Mobilien (Gewerbesteuer, Renten
steuer) ; zu diesen gesellt sich noch die Arbeitslohnsteuer und ein
zelne spezielle Steuern, wie Bergwerkssteuer, Couponsteuer usw.
bei den indirekten Steuern Bereicherungssteuern und zwar bei
außerordentlichen Ereignissen (Erbschaftssteuern, Gewinnsteuern),
bei gewöhnlichen Ereignissen (Verkehrssteuern), Verzehrungssteuern
und zwar eigentliche Verzehrungssteuern und Gebrauchssteuern,
Steuern nach Befreiungen (Wehrsteuer);
d) nach den technischen Momenten der Steuerverwaltung Steuern
mit Einschätzung oder mit Bekenntnissen, Steuern mit und ohne
Kataster, Steuern mit Steuerfuß (Repartitionssteuern, Prozentual
steuern), Tarifsteuern (proportionaler, progressiver Steuerfuß), nach
der Einhebung unmittelbar oder in Stempelform eingehobene Steuern.
Außerdem unterscheidet Schäffle reine Steuern und gemischte
Steuern (in welchen auch andere Einkommenselemente vorkommen,
Gebühren), ferner vom Steuersubjekt getragene oder bloß vorge
schossene Steuern, jene fallen mit einem großen Teil der direkten,
diese mit einem großen Teil der indirekten Steuern zusammen.
AVagner erledigt die Frage der Systematik in folgender Weise.
Er nimmt drei Einteilungsprinzipien an und zwar nach der Steuer
quelle, der Steuerbasis und der Steuereinhebung. Nach der Steuer
quelle unterscheidet er Vermögens- und Einkommenssteuern. Nach
der Steuerbasis sind verschiedene Einteilungen möglich und zwar:
1. Einkommens- und Vermögenssteuern; 2. Erwerbs-, Besitz- und
Verzehrungssteuern; 3. Personal- und Realsteuern; 4. allgemeine
Ertrags- und besondere Ertrags- oder Verkehrs- und Einkommens-
Steuern; 5. direkte und Verzehrungssteuern; 6. direkte und indirekte
Steuern. Bei dieser Einteilung greifen einzelne Gruppen ineinander,
nachdem nur der Gesichtspunkt sich verändert. Nach der Ein
hebung sind die Steuern direkte oder indirekte.