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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
die Steuern das allerbunteste Bild darbieten und jeder theoretischen
Zusammenfassung Trotz bieten. Am einfachsten ist die von Schäffle
beliebte Einteilung, welche alle wichtigeren Momente in Betracht
ziehen will. Demgemäß gestalten sich die Steuersysteme folgendermaßen:
a) nach den Steuergewalten Staatssteuern und Gemeindesteuern,
Reichssteuern und Landessteuern;
b) nach den Steuerquellen direkte und indirekte Steuern;
c) nach den Steuerobjekten und zwar bei den direkten Steuern
Vermögenssteuern und Einkommensteuern^ diese wieder allgemeine
oder Ergänzungssteuern, ferner nach den einzelnen Objekten Ertragssteuern
und zwar Besteuerung von Immobilien (Grundsteuer, Gebäudesteuer),
Besteuerung von Mobilien (Gewerbesteuer, Rentensteuer)
; zu diesen gesellt sich noch die Arbeitslohnsteuer und einzelne
spezielle Steuern, wie Bergwerkssteuer, Couponsteuer usw.
bei den indirekten Steuern Bereicherungssteuern und zwar bei
außerordentlichen Ereignissen (Erbschaftssteuern, Gewinnsteuern),
bei gewöhnlichen Ereignissen (Verkehrssteuern), Verzehrungssteuern
und zwar eigentliche Verzehrungssteuern und Gebrauchssteuern,
Steuern nach Befreiungen (Wehrsteuer);
d) nach den technischen Momenten der Steuerverwaltung Steuern
mit Einschätzung oder mit Bekenntnissen, Steuern mit und ohne
Kataster, Steuern mit Steuerfuß (Repartitionssteuern, Prozentualsteuern),
Tarifsteuern (proportionaler, progressiver Steuerfuß), nach
der Einhebung unmittelbar oder in Stempelform eingehobene Steuern.
Außerdem unterscheidet Schäffle reine Steuern und gemischte
Steuern (in welchen auch andere Einkommenselemente vorkommen,
Gebühren), ferner vom Steuersubjekt getragene oder bloß vorgeschossene
Steuern, jene fallen mit einem großen Teil der direkten,
diese mit einem großen Teil der indirekten Steuern zusammen.
AVagner erledigt die Frage der Systematik in folgender Weise.
Er nimmt drei Einteilungsprinzipien an und zwar nach der Steuerquelle,
der Steuerbasis und der Steuereinhebung. Nach der Steuerquelle
unterscheidet er Vermögens- und Einkommenssteuern. Nach
der Steuerbasis sind verschiedene Einteilungen möglich und zwar:
1. Einkommens- und Vermögenssteuern; 2. Erwerbs-, Besitz- und
Verzehrungssteuern; 3. Personal- und Realsteuern; 4. allgemeine
Ertrags- und besondere Ertrags- oder Verkehrs- und Einkommens-Steuern;
5. direkte und Verzehrungssteuern; 6. direkte und indirekte
Steuern. Bei dieser Einteilung greifen einzelne Gruppen ineinander,
nachdem nur der Gesichtspunkt sich verändert. Nach der Einhebung
sind die Steuern direkte oder indirekte.