Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.
die  Steuern  das  allerbunteste  Bild  darbieten  und  jeder  theoretischen
Zusammenfassung  Trotz  bieten.  Am  einfachsten  ist  die  von  Schäffle
beliebte  Einteilung,  welche  alle  wichtigeren  Momente  in  Betracht
ziehen  will.  Demgemäß  gestalten  sich  die  Steuersysteme  folgendermaßen: ­

a)  nach  den  Steuergewalten  Staatssteuern  und  Gemeindesteuern,
Reichssteuern  und  Landessteuern;
b)  nach  den  Steuerquellen  direkte  und  indirekte  Steuern;
c)  nach  den  Steuerobjekten  und  zwar  bei  den  direkten  Steuern
Vermögenssteuern  und  Einkommensteuern^  diese  wieder  allgemeine
oder  Ergänzungssteuern,  ferner  nach  den  einzelnen  Objekten  Ertragssteuern ­
  und  zwar  Besteuerung  von  Immobilien  (Grundsteuer,  Gebäudesteuer), ­
  Besteuerung  von  Mobilien  (Gewerbesteuer,  Rentensteuer) ­
  ;  zu  diesen  gesellt  sich  noch  die  Arbeitslohnsteuer  und  einzelne ­
  spezielle  Steuern,  wie  Bergwerkssteuer,  Couponsteuer  usw.
bei  den  indirekten  Steuern  Bereicherungssteuern  und  zwar  bei
außerordentlichen  Ereignissen  (Erbschaftssteuern,  Gewinnsteuern),
bei  gewöhnlichen  Ereignissen  (Verkehrssteuern),  Verzehrungssteuern
und  zwar  eigentliche  Verzehrungssteuern  und  Gebrauchssteuern,
Steuern  nach  Befreiungen  (Wehrsteuer);
d)  nach  den  technischen  Momenten  der  Steuerverwaltung  Steuern
mit  Einschätzung  oder  mit  Bekenntnissen,  Steuern  mit  und  ohne
Kataster,  Steuern  mit  Steuerfuß  (Repartitionssteuern,  Prozentualsteuern), ­
  Tarifsteuern  (proportionaler,  progressiver  Steuerfuß),  nach
der  Einhebung  unmittelbar  oder  in  Stempelform  eingehobene  Steuern.
Außerdem  unterscheidet  Schäffle  reine  Steuern  und  gemischte
Steuern  (in  welchen  auch  andere  Einkommenselemente  vorkommen,
Gebühren),  ferner  vom  Steuersubjekt  getragene  oder  bloß  vorgeschossene ­
  Steuern,  jene  fallen  mit  einem  großen  Teil  der  direkten,
diese  mit  einem  großen  Teil  der  indirekten  Steuern  zusammen.
AVagner  erledigt  die  Frage  der  Systematik  in  folgender  Weise.
Er  nimmt  drei  Einteilungsprinzipien  an  und  zwar  nach  der  Steuerquelle, ­
  der  Steuerbasis  und  der  Steuereinhebung.  Nach  der  Steuerquelle ­
  unterscheidet  er  Vermögens-  und  Einkommenssteuern.  Nach
der  Steuerbasis  sind  verschiedene  Einteilungen  möglich  und  zwar:
1.  Einkommens-  und  Vermögenssteuern;  2.  Erwerbs-,  Besitz-  und
Verzehrungssteuern;  3.  Personal-  und  Realsteuern;  4.  allgemeine
Ertrags-  und  besondere  Ertrags-  oder  Verkehrs-  und  Einkommens-Steuern;
  5.  direkte  und  Verzehrungssteuern;  6.  direkte  und  indirekte
Steuern.  Bei  dieser  Einteilung  greifen  einzelne  Gruppen  ineinander,
nachdem  nur  der  Gesichtspunkt  sich  verändert.  Nach  der  Einhebung ­
  sind  die  Steuern  direkte  oder  indirekte.
            
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