Full text: Finanzwissenschaft

286 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
diesem Grunde den progressiven Steuerfuß perliorreszieren. Unbe 
dingt wird nach beiden Eichtungen hin übertrieben. Die Pro 
gression muß sich in engen Grenzen bewegen und dann wird sie 
die Einkommensverteilung unwesentlich verändern. Auch die Lust 
der Vermögensbildung wird sie nicht mindern, wie Mill befürchtet) 
denn der Zauber des Besitzes wird noch immer mächtig genug sein. 
Es muß immer vor Augen gehalten werden, daß die progressive 
Besteuerung einerseits die größeren sozialen Pflichten des Besitzes 
zum Ausdruck bringen will, andererseits soll sie die Schonung der 
kleinen Vermögenskräfte sichern. Und selbst wenn die Progression 
zur Folge hätte, daß an dem einen Punkte ein Riesenvermögen 
nicht im bisherigen Maße wachsen wird, aber an 100000 Punkten 
kleine Vermögen entstehen werden, sich entwickeln, Schonung finden, 
so muß der letztere Fall volkswirtschaftlich und sozial als der 
günstigere, gesündere, wünschenswertere bezeichnet werden. Ganz 
unverständlich ist es, wenn Gneist Demoralisation befürchtet, als ob 
— von allem übrigen abgesehen — die mit der Erleichterung von 
Hunderttausenden, Millionen eintretende entsprechende Steuerfassion, 
nicht reichlich Entschädigung böte für die eventuelle Steuerentziehung 
bei einem großen Vermögen. 
Die Berechtigung des progressiven Steuerfußes muß daher 
eigentlich nicht dort gesucht werden, wo sie Wagner sucht, daß 
eine Ausgleichung der Einkommensdisparitäten erzielt wird, da der 
progressive Steuerfuß dies nicht vermag und weil diese einer so 
scharfen Progression als Motiv dienen würde, welche jede objektive 
Theorie zurückweisen muß. 
8. Mit jener Argumentation, welche den progressiven Steuerfuß 
aus der auf die Einkommensverteilung bezüglichen Rolle der Be 
steuerung ableitet, steht in naher Beziehung jene Auffassung, welche 
davon ausgeht, daß die Berechtigung des progressiven Steuerfußes 
darin liegt, daß die großen Ungleichheiten in Einkommen und Ver 
mögen auf die nachteilige Einwirkung der Staatstätigkeit zurück 
zuführen sind, während es eben Aufgabe des Staates wäre, die größere 
Gleichheit der Verhältnisse der Staatsbürger zu befördern. Dieser 
Voraussetzung kann nur so viel Wahrheit beigelegt werden, als un 
zweifelhaft viele staatliche Institutionen mehr den Stärkeren zugute 
kommen, sowie daß viele große Einkommen und Vermögen auf 
staatliche Begünstigungen, gesetzliche und ungesetzliche, zurückzu 
führen sind. Dieses Argument für den progressiven Steuerfuß, das 
namentlich Walker hervorhebt, hat Royer richtiger formuliert, indem 
sie sagt, daß der Staat die Pflicht habe, die Individuen für die
	        
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