286 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
diesem Grunde den progressiven Steuerfuß perliorreszieren. Unbe
dingt wird nach beiden Eichtungen hin übertrieben. Die Pro
gression muß sich in engen Grenzen bewegen und dann wird sie
die Einkommensverteilung unwesentlich verändern. Auch die Lust
der Vermögensbildung wird sie nicht mindern, wie Mill befürchtet)
denn der Zauber des Besitzes wird noch immer mächtig genug sein.
Es muß immer vor Augen gehalten werden, daß die progressive
Besteuerung einerseits die größeren sozialen Pflichten des Besitzes
zum Ausdruck bringen will, andererseits soll sie die Schonung der
kleinen Vermögenskräfte sichern. Und selbst wenn die Progression
zur Folge hätte, daß an dem einen Punkte ein Riesenvermögen
nicht im bisherigen Maße wachsen wird, aber an 100000 Punkten
kleine Vermögen entstehen werden, sich entwickeln, Schonung finden,
so muß der letztere Fall volkswirtschaftlich und sozial als der
günstigere, gesündere, wünschenswertere bezeichnet werden. Ganz
unverständlich ist es, wenn Gneist Demoralisation befürchtet, als ob
— von allem übrigen abgesehen — die mit der Erleichterung von
Hunderttausenden, Millionen eintretende entsprechende Steuerfassion,
nicht reichlich Entschädigung böte für die eventuelle Steuerentziehung
bei einem großen Vermögen.
Die Berechtigung des progressiven Steuerfußes muß daher
eigentlich nicht dort gesucht werden, wo sie Wagner sucht, daß
eine Ausgleichung der Einkommensdisparitäten erzielt wird, da der
progressive Steuerfuß dies nicht vermag und weil diese einer so
scharfen Progression als Motiv dienen würde, welche jede objektive
Theorie zurückweisen muß.
8. Mit jener Argumentation, welche den progressiven Steuerfuß
aus der auf die Einkommensverteilung bezüglichen Rolle der Be
steuerung ableitet, steht in naher Beziehung jene Auffassung, welche
davon ausgeht, daß die Berechtigung des progressiven Steuerfußes
darin liegt, daß die großen Ungleichheiten in Einkommen und Ver
mögen auf die nachteilige Einwirkung der Staatstätigkeit zurück
zuführen sind, während es eben Aufgabe des Staates wäre, die größere
Gleichheit der Verhältnisse der Staatsbürger zu befördern. Dieser
Voraussetzung kann nur so viel Wahrheit beigelegt werden, als un
zweifelhaft viele staatliche Institutionen mehr den Stärkeren zugute
kommen, sowie daß viele große Einkommen und Vermögen auf
staatliche Begünstigungen, gesetzliche und ungesetzliche, zurückzu
führen sind. Dieses Argument für den progressiven Steuerfuß, das
namentlich Walker hervorhebt, hat Royer richtiger formuliert, indem
sie sagt, daß der Staat die Pflicht habe, die Individuen für die