Full text : Finanzwissenschaft

286  4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.
diesem  Grunde  den  progressiven  Steuerfuß  perliorreszieren.  Unbedingt ­
  wird  nach  beiden  Eichtungen  hin  übertrieben.  Die  Progression ­
  muß  sich  in  engen  Grenzen  bewegen  und  dann  wird  sie
die  Einkommensverteilung  unwesentlich  verändern.  Auch  die  Lust
der  Vermögensbildung  wird  sie  nicht  mindern,  wie  Mill  befürchtet)
denn  der  Zauber  des  Besitzes  wird  noch  immer  mächtig  genug  sein.
Es  muß  immer  vor  Augen  gehalten  werden,  daß  die  progressive
Besteuerung  einerseits  die  größeren  sozialen  Pflichten  des  Besitzes
zum  Ausdruck  bringen  will,  andererseits  soll  sie  die  Schonung  der
kleinen  Vermögenskräfte  sichern.  Und  selbst  wenn  die  Progression
zur  Folge  hätte,  daß  an  dem  einen  Punkte  ein  Riesenvermögen
nicht  im  bisherigen  Maße  wachsen  wird,  aber  an  100000  Punkten
kleine  Vermögen  entstehen  werden,  sich  entwickeln,  Schonung  finden,
so  muß  der  letztere  Fall  volkswirtschaftlich  und  sozial  als  der
günstigere,  gesündere,  wünschenswertere  bezeichnet  werden.  Ganz
unverständlich  ist  es,  wenn  Gneist  Demoralisation  befürchtet,  als  ob
—  von  allem  übrigen  abgesehen  —  die  mit  der  Erleichterung  von
Hunderttausenden,  Millionen  eintretende  entsprechende  Steuerfassion,
nicht  reichlich  Entschädigung  böte  für  die  eventuelle  Steuerentziehung
bei  einem  großen  Vermögen.
Die  Berechtigung  des  progressiven  Steuerfußes  muß  daher
eigentlich  nicht  dort  gesucht  werden,  wo  sie  Wagner  sucht,  daß
eine  Ausgleichung  der  Einkommensdisparitäten  erzielt  wird,  da  der
progressive  Steuerfuß  dies  nicht  vermag  und  weil  diese  einer  so
scharfen  Progression  als  Motiv  dienen  würde,  welche  jede  objektive
Theorie  zurückweisen  muß.
8.  Mit  jener  Argumentation,  welche  den  progressiven  Steuerfuß
aus  der  auf  die  Einkommensverteilung  bezüglichen  Rolle  der  Besteuerung ­
  ableitet,  steht  in  naher  Beziehung  jene  Auffassung,  welche
davon  ausgeht,  daß  die  Berechtigung  des  progressiven  Steuerfußes
darin  liegt,  daß  die  großen  Ungleichheiten  in  Einkommen  und  Vermögen ­
  auf  die  nachteilige  Einwirkung  der  Staatstätigkeit  zurückzuführen ­
  sind,  während  es  eben  Aufgabe  des  Staates  wäre,  die  größere
Gleichheit  der  Verhältnisse  der  Staatsbürger  zu  befördern.  Dieser
Voraussetzung  kann  nur  so  viel  Wahrheit  beigelegt  werden,  als  unzweifelhaft ­
  viele  staatliche  Institutionen  mehr  den  Stärkeren  zugute
kommen,  sowie  daß  viele  große  Einkommen  und  Vermögen  auf
staatliche  Begünstigungen,  gesetzliche  und  ungesetzliche,  zurückzuführen ­
  sind.  Dieses  Argument  für  den  progressiven  Steuerfuß,  das
namentlich  Walker  hervorhebt,  hat  Royer  richtiger  formuliert,  indem
sie  sagt,  daß  der  Staat  die  Pflicht  habe,  die  Individuen  für  die
            
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