Object : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Zentralverwaltung

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über  die  land-  und  forstwirtschaftliche  Gesetzgebung,  die  landwirtschaftliche ­
  Statistit  sowie  die  Verwaltung,  Ameliorierung  und  Veräußerung ­
  der  Staats-Domänen.  Für  den  letzteren  Zweck  besteht
eine  eigene  Abteilung.  Sonst  umfaßt  das  Domänen-  und  Ackerbauministerium
  noch  das  Eeneralsekretariat,  die  Direktion
der  Domänen  und  Staatsforste,  eine  Ackerbauabteilung,
eine  Rechnungs-  und  eine  statistische  Abteilung.  Von  ihm
ressortiert  auch  der  Forstaufbesserungsfonds,  welcher  aus
2^igen  Rücklagen  von  allen  staatlichen  Holzverkäufen  gebildet
wird  und  zur  Einrichtung  der  Forste,  zum  Baue  neuer  Waldwege
und  zur  Erhöhung  der  Bezüge  der  Forstorgane  bestimmt  ist.  Der
auswärtige  Dienst  des  Ministeriums  wird  von  Forst-  und  Domänen-Jnspektoren,
  Geometern  und  dem  Forstpersonale
versehen.
Dem  Ministerium  für  Handel  und  Industrie  obliegt
die  Vorbereitung  der  den  Handel  und  die  Industrie  betreffenden
Gesetze  und  Verordnungen,  die  Sammlung  und  Veröffentlichung
der  Materialien  über  die  Handels-  und  Eewerbegesehgebung,  die
Förderung  des  Handels  und  der  Industrie,  die  Überwachung  der
gewerblichen  Genossenschaften,  der  Aktiengesellschaften,  der  Banken
und  der  Sparkassen  und  die  Regelung  des  Maß-  und  Eewichtswesens.
Als  Beirat  in  Jndustrieangelegenheiten  fungiert  die  aus  7  Mitgliedern
bestehende  Jndustriekommission.  Der  auswärtige  Dienst  wird
von  Handels-  und  Gewerbe-Inspektoren  versehen.  Vom
Handels-  und  Industrie-Ministerium  refsortieren  auch  die  Handelskammern ­
  und  die  Börsen.
Der  Wirkungskreis  des  Ministeriums  für  öffentliche  Arbeiten ­
  umfaßt  das  Straßen-,  Brücken-,  Eisenbahn-,  Schiffahrtsund ­
  Bauwesen.  Zu  ihm  gehört  der  Verwaltungsrat,  die
Eeneraldirektion  der  Eisenbahnen  und  das  technische
Korps.
Der  Verwaltungsrat  besteht  aus  fünf  vom  Könige  berufenen
Fachleuten  auf  dem  Gebiete  der  Technik,  des  Handels  und  der
Industrie  und  ist  zur  Prüfung  und  Kontrolle  aller  Arbeiten  der
Eeneraldirektion  der  Eisenbahnen  berufen.
An  der  Spitze  der  Eeneraldirektion  der  Eisenbahnen  steht
der  Generaldirektor  und  sein  Stellvertreter.  Die  Eeneraldirektion
umfaßt  das  Sekretariat  und  Abteilungen  für  das  Personal,  die  Streitsachen, ­
  den  ärztlichen  Dienst,  den  Rechnungsdienst,  den  kommerziellen
Dienst,  den  Verkehrsdienst,  den  Zugförderungs-  und  Werkstätten-Dienst,
  den  Bahnerhaltungsdienst  und  dasOkonomat.  Ihr  obliegt  die
Leitung  des  gesamten  Eisenbahnverkehrs  und  die  Ausführung  der
Beschlüsse  des  Verwaltungsrates  sowie  der  Aufträge  des  Ministers.
            
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