B. IV. Abschnitt. Das Prinzip der Steuerprogression.
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Mark
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700— 800
4
3800-4300
94
800— 950
6
4300-4800
114
950—1100
8
4800—5400
136
1100—1250
11
5400-6300
162
1250—1400
14
6300—7200
189
1400—1600
17
7200—8400
216
1600-1900
22
8400-9600
252
1900—2200
30
Der Steuerfuß beginnt bei 0,17 Prozent und steigt bis 3 Prozent.
20. Einzelne Vertreter der Finanzwissenschaft — wie Mill —
verwerfen wohl die Progression nach der Größe des Einkommens
resp. Vermögens, treten aber für eine Progression mit Rücksicht
auf die Quelle oder die Art des Einkommens resp. Vermögens ein.
Bei der Unterscheidung des Einkommens nach der Quelle, der Art,
kommt namentlich die Unterscheidung des aus Arbeit und des aus
Vermögen stammenden Einkommens, des sogenannten fundierten und
unfundierten Einkommens in Betracht. Das aus Vermögen stammende
Einkommen soll stärker besteuert werden, als das aus Arbeit stammende,
denn jenes ist beständiger, dieses veränderlicher, jenes verursacht
ein Minimum von Mühseligkeit, dieses erfordert Anstrengung und
Mühe, jenes hat keine weitere Funktion zu erfüllen, namentlich
braucht daraus nicht ein Teil zur Schaffung von Vermögen ver
wendet zu werden, dieses muß auch diese Funktion erfüllen, jenes
ist unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, dieses nicht, usw.
Die Leistungsfähigkeit des aus Vermögen stammenden Einkommens
ist daher in der Regel größer.
Doch begegnen wir auch Schriftstellern, die auch diese Form
der Progression zurückweisen, so Vocke, Fuisting und Andere. Im
allgemeinen kann nach Vocke’s Ansicht das unfundierte Einkommen
keine Steuerbegünstigung beanspruchen, weder in der Form eines
niedrigeren Steuerfußes, noch in der Form einer Extrabesteuerung
des fundierten Einkommens (z. B. in Form einer Vermögenssteuer).
Nur in einzelnen Fällen, auf Grund der geringeren Leistungsfähig
keit des Steuersubjektes kann das nicht fundierte Einkommen be
günstigt werden. Denn es gibt viele Fälle des nicht fundierten
Einkommens, in welchen dasselbe gar keine Begünstigung verdient.
Es gibt nicht fundierte Einkommen, die so vollkommen gesichert
sind, daß die betreffende Person von dem Zwang der Kapitalbildung
zur Sicherheit ihrer Zukunft vollkommen befreit ist. In anderen
Fällen wieder genießt dasselbe Individuum fundiertes und unfundiertes