Full text: Finanzwissenschaft

B. IV. Abschnitt. Das Prinzip der Steuerprogression. 
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Mark 
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700— 800 
4 
3800-4300 
94 
800— 950 
6 
4300-4800 
114 
950—1100 
8 
4800—5400 
136 
1100—1250 
11 
5400-6300 
162 
1250—1400 
14 
6300—7200 
189 
1400—1600 
17 
7200—8400 
216 
1600-1900 
22 
8400-9600 
252 
1900—2200 
30 
Der Steuerfuß beginnt bei 0,17 Prozent und steigt bis 3 Prozent. 
20. Einzelne Vertreter der Finanzwissenschaft — wie Mill — 
verwerfen wohl die Progression nach der Größe des Einkommens 
resp. Vermögens, treten aber für eine Progression mit Rücksicht 
auf die Quelle oder die Art des Einkommens resp. Vermögens ein. 
Bei der Unterscheidung des Einkommens nach der Quelle, der Art, 
kommt namentlich die Unterscheidung des aus Arbeit und des aus 
Vermögen stammenden Einkommens, des sogenannten fundierten und 
unfundierten Einkommens in Betracht. Das aus Vermögen stammende 
Einkommen soll stärker besteuert werden, als das aus Arbeit stammende, 
denn jenes ist beständiger, dieses veränderlicher, jenes verursacht 
ein Minimum von Mühseligkeit, dieses erfordert Anstrengung und 
Mühe, jenes hat keine weitere Funktion zu erfüllen, namentlich 
braucht daraus nicht ein Teil zur Schaffung von Vermögen ver 
wendet zu werden, dieses muß auch diese Funktion erfüllen, jenes 
ist unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, dieses nicht, usw. 
Die Leistungsfähigkeit des aus Vermögen stammenden Einkommens 
ist daher in der Regel größer. 
Doch begegnen wir auch Schriftstellern, die auch diese Form 
der Progression zurückweisen, so Vocke, Fuisting und Andere. Im 
allgemeinen kann nach Vocke’s Ansicht das unfundierte Einkommen 
keine Steuerbegünstigung beanspruchen, weder in der Form eines 
niedrigeren Steuerfußes, noch in der Form einer Extrabesteuerung 
des fundierten Einkommens (z. B. in Form einer Vermögenssteuer). 
Nur in einzelnen Fällen, auf Grund der geringeren Leistungsfähig 
keit des Steuersubjektes kann das nicht fundierte Einkommen be 
günstigt werden. Denn es gibt viele Fälle des nicht fundierten 
Einkommens, in welchen dasselbe gar keine Begünstigung verdient. 
Es gibt nicht fundierte Einkommen, die so vollkommen gesichert 
sind, daß die betreffende Person von dem Zwang der Kapitalbildung 
zur Sicherheit ihrer Zukunft vollkommen befreit ist. In anderen 
Fällen wieder genießt dasselbe Individuum fundiertes und unfundiertes
	        
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