Full text : Finanzwissenschaft

B.  IV.  Abschnitt.  Das  Prinzip  der  Steuerprogression.

297

Mark

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700—  800

4

3800-4300

94

800—  950

6

4300-4800

114

950—1100

8

4800—5400

136

1100—1250

11

5400-6300

162

1250—1400

14

6300—7200

189

1400—1600

17

7200—8400

216

1600-1900

22

8400-9600

252

1900—2200

30

Der  Steuerfuß  beginnt  bei  0,17  Prozent  und  steigt  bis  3  Prozent.
20.  Einzelne  Vertreter  der  Finanzwissenschaft  —  wie  Mill  —
verwerfen  wohl  die  Progression  nach  der  Größe  des  Einkommens
resp.  Vermögens,  treten  aber  für  eine  Progression  mit  Rücksicht
auf  die  Quelle  oder  die  Art  des  Einkommens  resp.  Vermögens  ein.
Bei  der  Unterscheidung  des  Einkommens  nach  der  Quelle,  der  Art,
kommt  namentlich  die  Unterscheidung  des  aus  Arbeit  und  des  aus
Vermögen  stammenden  Einkommens,  des  sogenannten  fundierten  und
unfundierten  Einkommens  in  Betracht.  Das  aus  Vermögen  stammende
Einkommen  soll  stärker  besteuert  werden,  als  das  aus  Arbeit  stammende,
denn  jenes  ist  beständiger,  dieses  veränderlicher,  jenes  verursacht
ein  Minimum  von  Mühseligkeit,  dieses  erfordert  Anstrengung  und
Mühe,  jenes  hat  keine  weitere  Funktion  zu  erfüllen,  namentlich
braucht  daraus  nicht  ein  Teil  zur  Schaffung  von  Vermögen  verwendet ­
  zu  werden,  dieses  muß  auch  diese  Funktion  erfüllen,  jenes
ist  unabhängig  von  Alter,  Gesundheitszustand,  dieses  nicht,  usw.
Die  Leistungsfähigkeit  des  aus  Vermögen  stammenden  Einkommens
ist  daher  in  der  Regel  größer.
Doch  begegnen  wir  auch  Schriftstellern,  die  auch  diese  Form
der  Progression  zurückweisen,  so  Vocke,  Fuisting  und  Andere.  Im
allgemeinen  kann  nach  Vocke’s  Ansicht  das  unfundierte  Einkommen
keine  Steuerbegünstigung  beanspruchen,  weder  in  der  Form  eines
niedrigeren  Steuerfußes,  noch  in  der  Form  einer  Extrabesteuerung
des  fundierten  Einkommens  (z.  B.  in  Form  einer  Vermögenssteuer).
Nur  in  einzelnen  Fällen,  auf  Grund  der  geringeren  Leistungsfähigkeit ­
  des  Steuersubjektes  kann  das  nicht  fundierte  Einkommen  begünstigt ­
  werden.  Denn  es  gibt  viele  Fälle  des  nicht  fundierten
Einkommens,  in  welchen  dasselbe  gar  keine  Begünstigung  verdient.
Es  gibt  nicht  fundierte  Einkommen,  die  so  vollkommen  gesichert
sind,  daß  die  betreffende  Person  von  dem  Zwang  der  Kapitalbildung
zur  Sicherheit  ihrer  Zukunft  vollkommen  befreit  ist.  In  anderen
Fällen  wieder  genießt  dasselbe  Individuum  fundiertes  und  unfundiertes
            
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