Full text : Finanzwissenschaft

306

4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

VI.  Abschnitt.
Die  volkswirtschaftlichen  Postulate  des  Steuersystems.
1.  Von  großer  Wichtigkeit  sind  die  volkswirtschaftlichen  Postulate
des  Steuerwesens.  Diese  Postulate  sind  in  überwiegendem  Maße
negativer  Natur.  Sie  betonen,  daß  die  Besteuerung  alles  vermeide,
was  der  Volkswirtschaft  schaden  könnte;  sie  soll  gewissermaßen
für  die  Volkswirtschaft  unbemerkbar  wirken  und  schaffen.  Sie
störe  weder  die  Produktion,  noch  die  Konsumtion,  weder  den  Verkehr, ­
  noch  die  Einkommensverteilung  in  ihrer  natürlichen  Gestaltung.
Vom  Standpunkte  der  Produktion  wird  insbesondere  gewünscht,  daß
die  Steuer  die  Produktionskräfte  nicht  angreife,  und  zwar  weder
das  Kapital  noch  die  Arbeitskraft,  sie  hindere  nicht  die  zweckmäßigen ­
  Einrichtungen  und  Methoden  der  Produktion,  sie  ändere
nicht  die  relativen  Beziehungen  der  einzelnen  Produktionszweige
zueinander  und  deren  naturgemäße  Örtliche  Verteilung.  Die  Steuer
mindere  nicht  das  Streben  der  Kapitalbildung,  wenn  auch  die  wortgemäße ­
  Wahrheit  des  Kicardo’schen  Satzes,  wonach  alle  Steuern
die  Tendenz  haben,  die  Kraft  der  Akkumulation  zu  schwächen,
nicht  zu  leugnen  ist. 1 )  Die  Steuer  störe  nicht  die  Entfaltung  der
Arbeitskraft  und  deren  entsprechende  Verwendung.  Nichts  ist
charakteristischer  für  die  kapitalistische  Denkart  der  älteren  Volkswirtschaftslehre ­
  als  die  Tatsache,  daß  sie  bei  Besprechung  der  volkswirtschaftlichen ­
  Postulate  des  Steuerwesens  fast  ausschließlich  nur
von  der  Schonung  des  Kapitals  sprach.  Was  die  Konsumtion  betrifft, ­
  so  soll  die  Steuer  die  Konsumtion  des  Volkes  nicht  herabmindern; ­
  sie  soll  nicht  das  Resultat  herbeiführen,  daß  das  Volk
seine  Bedürfnisse  in  Waren  schlechterer  Qualität  zu  befriedigen
gezwungen  sei  oder  überhaupt  die  Befriedigung  wichtiger  Bedürfnisse ­
  unterdrücken  müsse.  Den  Verkehr  stört  die  Besteuerung
namentlich  dadurch,  daß  sie  denselben  vielen  lästigen  Kontrollen
unterwirft,  denselben  an  gewisse  Verfahren,  an  gewisse  Zeitpunkte
und  Orte  bindet.
Die  Beobachtung  der  volkswirtschaftlichen  Postulate  ist  schon
aus  dem  Grunde  wichtig,  weil  häufig  die  Erfahrung  gemacht  werden
kann,  daß  der  Staat  auf  dem  Gebiete  der  Volkswirtschaftspolitik
Opfer  bringt  zur  Beförderung  gewisser  wirtschaftlicher  Interessen,
welche  er  dann  auf  dem  Gebiete  des  Steuerwesens  schwer  verletzt
und  so  mit  sich  selbst  in  kostspieligen  Widerspruch  kommt.

l )  Works,  8.  88.
            
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