Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Stenern. 
Einkommen (unter 1000 Talern) die Klassen jedoch vermehrt, auf 
recht erhält, bei den höheren Einkommen zur Einkommenssteuer 
sich gliedert. Die ßeformarbeit schreitet, wenn auch langsam, vor 
wärts; im Jahre 1873 werden die unteren Klassen aufgehoben und 
die Progression nach oben verschärft. Die verbesserte Klassensteuer 
wird auch auf die Städte ausgedehnt, welche bisher Mahl- und Schlacht 
steuer zahlten, die jetzt verschwindet. Ihren vollständigen Abschluß 
gewann die Keform mit der Einführung der Einkommens-und Ver 
mögenssteuer, die erstere im Jahre 1891, die letztere im Jahre 1893. 
Die Steuerpolitik schritt auf dem Wege der sozialen Gerechtigkeit 
vorwärts, bis sie ihre vollkommenere Ausgestaltung erreichte. Bei 
Beurteilung der preußischen Steuerpolitik ist übrigens vor Augen 
zu halten, daß der Staatssozialismus vorher und nachher in der 
ausgedehnten Tätigkeit des Staates auf verschiedenen Gebieten der 
wirtschaftlichen Produktion zur Geltung kommt, woraus folgt, daß 
von den gesamten Einnahmen des Staates auf die Steuern — selbst 
mit Hinzurechnung der überwiesenen Steuern —« nur etwa ein 
Fünftel, auf die privatwirtschaftlichen Einnahmen sieben Zehntel 
entfallen. 
4. Auch in der Steuerpolitik anderer Staaten lassen sich gewisse 
Charakterzüge entdecken. So zeigt z. B. die Steuerpolitik der 
Schweiz entschieden demokratische Züge; wesentliche Eigenschaften: 
Steuerfreiheit der Gegenstände des ersten Lebensbedarfes, mäßige 
Besteuerung der entbehrlichen Gegenstände, Steuerminimum, das in 
der Durchführung noch milder behandelt wird, endlich Einkommens 
und Vermögenssteuern mit starker Steigung nach oben. Interessante 
Züge zeigt auch die russische Steuerpolitik. Das Wesen derselben: 
Minderung der Lasten der ländlichen Bevölkerung, mäßige Erhöhung 
der Last der städtischen Bevölkerung und der Steuern auf das 
mobile Vermögen, auf Handel und Industrie, Verschärfung der Ver 
zehrungssteuern und Erhöhung der privatwirtschaftlichen Einnahmen. 
Die ungerechte Kopfsteuer und die Salzsteuer wurden abgeschafft, 
Auch andere Staaten trachten nach Anwendung rationeller 
Prinzipien in ihrer Steuerpolitik, nach sicherer Erfassung der 
Steuerquellen durch Einführung der Einkommenssteuer, die auch 
die stärkere Inanspruchnahme der höheren Klassen und der höheren 
Einkommen ermöglicht, was eventuell durch eine ergänzende Ver 
mögenssteuer noch vollkommener erreicht wird. Die Ertragssteuern 
wurden teils beibehalten, teils abgeschafft, teils wurden sie den 
Selbstverwaltungskörpern überlassen. Diese Richtung beobachten 
wir auch in den kleineren deutschen Staaten, in Österreich, zum 
Teil in den Niederlanden, den Vereinigten Staaten usw.
	        
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