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4. Buch. V. Teil. Die Stenern.
Einkommen (unter 1000 Talern) die Klassen jedoch vermehrt, auf
recht erhält, bei den höheren Einkommen zur Einkommenssteuer
sich gliedert. Die ßeformarbeit schreitet, wenn auch langsam, vor
wärts; im Jahre 1873 werden die unteren Klassen aufgehoben und
die Progression nach oben verschärft. Die verbesserte Klassensteuer
wird auch auf die Städte ausgedehnt, welche bisher Mahl- und Schlacht
steuer zahlten, die jetzt verschwindet. Ihren vollständigen Abschluß
gewann die Keform mit der Einführung der Einkommens-und Ver
mögenssteuer, die erstere im Jahre 1891, die letztere im Jahre 1893.
Die Steuerpolitik schritt auf dem Wege der sozialen Gerechtigkeit
vorwärts, bis sie ihre vollkommenere Ausgestaltung erreichte. Bei
Beurteilung der preußischen Steuerpolitik ist übrigens vor Augen
zu halten, daß der Staatssozialismus vorher und nachher in der
ausgedehnten Tätigkeit des Staates auf verschiedenen Gebieten der
wirtschaftlichen Produktion zur Geltung kommt, woraus folgt, daß
von den gesamten Einnahmen des Staates auf die Steuern — selbst
mit Hinzurechnung der überwiesenen Steuern —« nur etwa ein
Fünftel, auf die privatwirtschaftlichen Einnahmen sieben Zehntel
entfallen.
4. Auch in der Steuerpolitik anderer Staaten lassen sich gewisse
Charakterzüge entdecken. So zeigt z. B. die Steuerpolitik der
Schweiz entschieden demokratische Züge; wesentliche Eigenschaften:
Steuerfreiheit der Gegenstände des ersten Lebensbedarfes, mäßige
Besteuerung der entbehrlichen Gegenstände, Steuerminimum, das in
der Durchführung noch milder behandelt wird, endlich Einkommens
und Vermögenssteuern mit starker Steigung nach oben. Interessante
Züge zeigt auch die russische Steuerpolitik. Das Wesen derselben:
Minderung der Lasten der ländlichen Bevölkerung, mäßige Erhöhung
der Last der städtischen Bevölkerung und der Steuern auf das
mobile Vermögen, auf Handel und Industrie, Verschärfung der Ver
zehrungssteuern und Erhöhung der privatwirtschaftlichen Einnahmen.
Die ungerechte Kopfsteuer und die Salzsteuer wurden abgeschafft,
Auch andere Staaten trachten nach Anwendung rationeller
Prinzipien in ihrer Steuerpolitik, nach sicherer Erfassung der
Steuerquellen durch Einführung der Einkommenssteuer, die auch
die stärkere Inanspruchnahme der höheren Klassen und der höheren
Einkommen ermöglicht, was eventuell durch eine ergänzende Ver
mögenssteuer noch vollkommener erreicht wird. Die Ertragssteuern
wurden teils beibehalten, teils abgeschafft, teils wurden sie den
Selbstverwaltungskörpern überlassen. Diese Richtung beobachten
wir auch in den kleineren deutschen Staaten, in Österreich, zum
Teil in den Niederlanden, den Vereinigten Staaten usw.