Full text : Finanzwissenschaft

328

4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Stenern.

Einkommen  (unter  1000  Talern)  die  Klassen  jedoch  vermehrt,  aufrecht ­
  erhält,  bei  den  höheren  Einkommen  zur  Einkommenssteuer
sich  gliedert.  Die  ßeformarbeit  schreitet,  wenn  auch  langsam,  vorwärts; ­
  im  Jahre  1873  werden  die  unteren  Klassen  aufgehoben  und
die  Progression  nach  oben  verschärft.  Die  verbesserte  Klassensteuer
wird  auch  auf  die  Städte  ausgedehnt,  welche  bisher  Mahl-  und  Schlachtsteuer ­
  zahlten,  die  jetzt  verschwindet.  Ihren  vollständigen  Abschluß
gewann  die  Keform  mit  der  Einführung  der  Einkommens-und  Vermögenssteuer, ­
  die  erstere  im  Jahre  1891,  die  letztere  im  Jahre  1893.
Die  Steuerpolitik  schritt  auf  dem  Wege  der  sozialen  Gerechtigkeit
vorwärts,  bis  sie  ihre  vollkommenere  Ausgestaltung  erreichte.  Bei
Beurteilung  der  preußischen  Steuerpolitik  ist  übrigens  vor  Augen
zu  halten,  daß  der  Staatssozialismus  vorher  und  nachher  in  der
ausgedehnten  Tätigkeit  des  Staates  auf  verschiedenen  Gebieten  der
wirtschaftlichen  Produktion  zur  Geltung  kommt,  woraus  folgt,  daß
von  den  gesamten  Einnahmen  des  Staates  auf  die  Steuern  —  selbst
mit  Hinzurechnung  der  überwiesenen  Steuern  —«  nur  etwa  ein
Fünftel,  auf  die  privatwirtschaftlichen  Einnahmen  sieben  Zehntel
entfallen.
4.  Auch  in  der  Steuerpolitik  anderer  Staaten  lassen  sich  gewisse
Charakterzüge  entdecken.  So  zeigt  z.  B.  die  Steuerpolitik  der
Schweiz  entschieden  demokratische  Züge;  wesentliche  Eigenschaften:
Steuerfreiheit  der  Gegenstände  des  ersten  Lebensbedarfes,  mäßige
Besteuerung  der  entbehrlichen  Gegenstände,  Steuerminimum,  das  in
der  Durchführung  noch  milder  behandelt  wird,  endlich  Einkommensund ­
  Vermögenssteuern  mit  starker  Steigung  nach  oben.  Interessante
Züge  zeigt  auch  die  russische  Steuerpolitik.  Das  Wesen  derselben:
Minderung  der  Lasten  der  ländlichen  Bevölkerung,  mäßige  Erhöhung
der  Last  der  städtischen  Bevölkerung  und  der  Steuern  auf  das
mobile  Vermögen,  auf  Handel  und  Industrie,  Verschärfung  der  Verzehrungssteuern ­
  und  Erhöhung  der  privatwirtschaftlichen  Einnahmen.
Die  ungerechte  Kopfsteuer  und  die  Salzsteuer  wurden  abgeschafft,
Auch  andere  Staaten  trachten  nach  Anwendung  rationeller
Prinzipien  in  ihrer  Steuerpolitik,  nach  sicherer  Erfassung  der
Steuerquellen  durch  Einführung  der  Einkommenssteuer,  die  auch
die  stärkere  Inanspruchnahme  der  höheren  Klassen  und  der  höheren
Einkommen  ermöglicht,  was  eventuell  durch  eine  ergänzende  Vermögenssteuer ­
  noch  vollkommener  erreicht  wird.  Die  Ertragssteuern
wurden  teils  beibehalten,  teils  abgeschafft,  teils  wurden  sie  den
Selbstverwaltungskörpern  überlassen.  Diese  Richtung  beobachten
wir  auch  in  den  kleineren  deutschen  Staaten,  in  Österreich,  zum
Teil  in  den  Niederlanden,  den  Vereinigten  Staaten  usw.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.