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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
er untersucht nur, welchen Wert 10000 Mark für jeden auf dem
Markt, im Verkehr bedeuten, höchstens nimmt er einige hochwichtige,
prägnante Momente in Betracht, wie Anzahl der Kinder, Gesundheitszustand,
Zivilstand, Differenz von fundiertem und unfundiertem
Einkommen usw. Außerdem gibt es aber auch viele Faktoren, deren
Einfluß die Leistungsfähigkeit erhöht resp. vermindert. Dasselbe
Einkommen bedeutet höchst verschiedene Steuerfähigkeit, wenn in
dem einen Fall aus demselben alle Bedürfnisse befriedigt werden
müssen, in dem anderen die Bedürfnisbefriedigung in natura unentgeltlich
geschieht, so daß das Geldeinkommen vollständig frei
zur Verfügung steht. Diese Momente beeinflussen auch die Verwendung
des Einkommens, Konsumtion und Kapitalbildung. Unter
gegebenen Verhältnissen wird derselbe Betrag eine größere Steuerkraft
repräsentieren, also bei der Konsumtion oder der Kapitalbildung
sich kräftiger geltend machen, also auf diesem Wege eine
größere Steuerlast auf sich nehmen, natürlich immer vorausgesetzt,
daß Gegenstände des dringendsten Lebensbedarfes nicht besteuert
sind; würden ja sonst trotz der größeren Steuerlast die schwächeren
Steuerkräfte gezwungen sein, auch einen großen Teil der Verzehrungssteuern
auf sich zu nehmen. Andererseits kann es aber nicht bezweifelt
werden, daß in dieser Beziehung, wie wir oben sahen, eine
Steuererleichterung für die überlasteten Steuerkräfte nur dann zu
erreichen ist, wenn sie einem gewissen Verbrauch oder Genuß entsagen
; wollen sie sich dem nicht anbequemen , so werden sie
natürlich gezwungen sein, auch von den indirekten Steuern einen
entsprechenden Teil auf sich zu nehmen und die individualisierende
Wirkung der indirekten Steuer wird unterbleiben; sie werden die
Steuer ebenso tragen, wie die am schwersten belasteten Steuerkräfte.
Aus jener Auffassung, daß die indirekte Steuer nur jenen Teil des
Einkommens in Anspruch nehmen will, welcher der direkten Steuer
entging, würde notwendigerweise folgen, daß sofern jemand den
Beweis erbringen würde, daß er bei den direkten Steuern bereits
im Maße seiner Leistungsfähigkeit besteuert wurde, von der Verzehrungssteuer
befreit werden müßte.
Der Streit um die Verzehrungssteuer konnte deshalb zu keinem
Resultate führen, denn die primäre Frage blieb unbeachtet: welche
Gegenstände sind mit der Verzehrungssteuer belastet ? Wenn die
Verzehrungssteuer die Objekte des ersten Lebensbedarfes belastet,
dann kann dieselbe weder eine ausgleichende noch eine individualisierende
Wirkung haben, da diese Objekte jeder sich verschaffen
muß und das Maß der Konsumtion ist nicht immer bedingt vom
Einkommen und mit demselben im Verhältnis. Wenn jedoch nur