Full text : Finanzwissenschaft

II.  Abschnitt.  Geschichte  der  Staatswirtschaft.  15
lieber  Bedürfnisse  wurden  Tribute  eingehoben,  und  zwar  seit  Servius
Tullius  nach  der  Größe  des  Vermögens.  Die  zum  Kriegsdienst
Untauglichen  wurden  schon  früh  mit  Geldleistungen  belastet.  Mit
der  Größe  des  Staates  wuchsen  Ausgaben  und  Einnahmen  in  nur
mäßiger  Weise.  Infolge  der  Eroberungen  kamen  namentlich  die
Einnahmen  aus  der  Verpachtung  des  ager  publicus  zu  Bedeutung.
Eine  weitere  Einnahmequelle  war  der  in  den  unterworfenen  Provinzen
eingehobene  Zehent,  der  gleichfalls  in  Pacht  gegeben  wurde.  Oft
wurden  auch  Tribute  eingehoben,  in  Geld  oder  in  Natur.  Als
außerordentliche  Einnahmequelle  kommt  die  Kopfsteuer  vor.  Zur
Zeit  des  Kaiserreiches  treten  im  Finanzsystem  nach  verschiedenen
Richtungen  Veränderungen  ein.  Mehr  und  mehr  treten  Geldleistungen
in  den  Vordergrund,  welche  in  festen  Beträgen  festgesetzt  wurden.
Wichtig  war  die  Einführung  der  Erbschaftssteuer.  Große  Bedeutung ­
  erlangte  die  unter  Augustus  eingeführte  Verkehrssteuer  auf
Grund  von  Verkehrsakten.  Auch  partielle  Gewerbesteuern  kamen
in  Anwendung.  Diese  neuen  Einnahmequellen  machten  die  Ausdehnung ­
  der  staatlichen  Tätigkeit,  die  Bezahlung  der  Beamten,
hauptsächlich  aber  die  Versorgung  des  Volkes  mit  Lebensmitteln
und  die  auf  die  Volksbelustigungen  verwendeten  Summen  —  panem
et  circenses  —  notwendig.  Unter  einzelnen  Kaisern  riß  schlechte
Wirtschaft  ein  und  dem  eingetretenen  Übel  konnte  weder  durch
Vermögenskonfiskationen,  noch  durch  Geldverschlechterungen  abgeholfen ­
  werden.  Auch  Sparsamkeit  und  Reformen  einzelner  Kaiser
konnten  das  Übel  nicht  gänzlich  beseitigen.  Die  Steuerquellen  versiegten ­
  und  mit  dem  Bevölkerungsdefizit,  mit  dem  wirtschaftlichen
und  sittlichen  Defizit  wurde  auch  das  finanzielle  eine  der  Ursachen
des  Verfalls.  Einige  Haupteinrichtungen  der  entstehenden  neuen
Ordnung  sind  auf  die  finanziellen  Ordnungen  des  Kaiserreiches,
zurückzuführen.  Die  zur  Sicherung  der  Grundsteuer  erfolgten  Verfügungen ­
  führten  zur  Gebundenheit  der  Ackerbauer,  einer  der  Ursachen ­
  der  späteren  Leibeigenschaft;  die  Haftung  der  Korporationen
für  die  veranlagte  Gewerbesteuer  forderte  die  Ausbildung  des
Zunftsystems.
Im  Mittelalter  sehen  wir  eine  konsequente  Entwicklung  von
den  primitivsten  Formen  des  Staatshaushaltes  zu  höheren  Formen.
Im  ersten  Stadium  des  Mittelalters  hat  der  Staat  fast  nur  kriegerische ­
  Aufgaben,  die  mittels  unmittelbarem  Grundbesitz  und  Naturalleistungen ­
  gelöst  werden.  Langsam  entwickeln  sich  gewisse
finanzielle  Vorrechte.  Diesem  Stadium  entspricht  auch  die  Einrichtung ­
  des  Schatzes,  dessen  Bedeutung  sich  schon  in  der  Tatsache
widerspiegelt,  daß  früh  das  Amt  des  Schatzmeisters  organisiert  wird.
            
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