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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Die Idee der Einkommensteuer ruht teilweise auf wirtschaftlicher
teilweise auf politischer, ja selbst ethischer Basis und das Erwachen
des staatsbürgerlichen Bewußtseinsist auch die Erwachungsperiode
der Einkommensteuer. Während in früheren Zeiten das Vermögen
insbesondere der Grundbesitz bloß Rechtstitel zur Macht war'
weniger Einkommensquelle, die Arbeit, der andere Produktionsfaktor
aber rechtlos war, widmet sich in der Neuzeit das Vermögen mehr
seiner Einkommensfunktion, die Arbeit hinwieder ist frei und gleich
berechtigt worden und so vereinigen sich beide Produktionskräfte
unterschiedslos in ihrer Aufgabe, Einkommen zu schaffen. Nun ist
die Bestimmung beider Produktionskräfte dieselbe, ihre rechtliche
Stellung ist gleichfalls dieselbe, demnach ihr Verhältnis zum Be
steuerungsproblem dasselbe. Unter solchen Umständen gewinnt jene
Steuer die höchste Wichtigkeit, welche ohne Unterscheidung der
nun zu gleicher Tätigkeit berufenen Quellen, bloß mit Rücksicht
auf jenes Resultat der wirtschaftlichen Tätigkeit die Staatsbürger
im Interesse des Staates in Anspruch nimmt, welches das Einkommen
darbietet. Hierin beruht die allgemeine, man könnte sagen, welt
historische Bedeutung der Einkommensteuer.
2. Die Berechtigung der Einkommensteuer ist im einzelnen auf
folgende Momente zurückzuführen: a) sie erfaßt das Steuersubjekt
in seiner ganzen wirtschaftlichen und steuerlichen Persönlichkeit,
während andere Steuern zumeist nur einen Teil desselben erfassen;
b) nachdem sie auf das gesamte Einkommen des Individuums basiert
wird, nicht aber auf einzelne Teile, kann sie weit eher mit der
Zahlungsfähigkeit in Einklang gebracht werden; c) sie bringt am
deutlichsten die Steuerpflicht des Individuums zum Ausdruck, welche
andere Steuern eher verdecken, sie vermag am eindringlichsten
die Staatsbürger zu lehren, daß sie für den Staat Opfer zu bringen
verpflichtet sind; d) sie macht es überflüssig, daß der Staat lästige
und kostspielige Nachforschungen nach den Steuerquellen anstellt,
denn die Staatsbürger selbst sind verpflichtet, die Steuerquellen
darzulegen, was des weiteren mit dem Vorteil verbunden ist, daß
e) bei dieser Steuer alle jene Momente in Betracht gezogen werden
können, welche auf die Leistungsfähigkeit mehrend oder mindernd,
stärkend oder schwächend Einfluß ausüben, während andere Steuern
bloß die präsumtiven, putativen, durchschnittlichen Steuerkräfte
zur Basis nehmen, infolgedessen also gegenüber den wirklichen
h Diese Steuerart, indem sie auf Fassion beruht, setzt, wie Schulze-Gävernitz
mit Bezug auf Rußland sagt, ein solches Identitätsgefühl zwischen Staat und
Staatsbürger voraus, welches sich in Rußland nicht so bald entwickeln wird
(Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland. Leipzig 1899, S. 543).