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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
namentlich dann notwendig ist, wenn die unteren Klassen durch
Verzehrungssteuern schwer belastet sind. Nach der Natur dieser
Steuern können sich diese Klassen schlechterdings der Besteuerung
durch Widerrechtlichkeiten nicht entziehen, was ja nur ein Vorteil
ist. Um so bedenklicher ist es aber dann wieder, wenn die be
sitzenden und wohlhabenden Klassen durch Steuerdefraudationen
die ihnen gebührende Steuerschuldigkeit nicht tragen. Solche Zu
stände wirken korrumpierend und aufreizend. Namentlich bei den
genannten Steuern (Einkommensteuer, Verbrauchbesteuerung der
Produktionsbetriebe usw.), muß daher auf allmählich immer strengere
strafrechtliche Auffassung der Defraution hingestrebt werden. 1 )
Über den Gang der Steuereintreibung bieten folgende Daten
einigen Aufschluß: Im Jahre 1913 betrugen in Ungarn
die Steuerrückstände bei den direkten Steuern 76,0 Millionen Kronen
die Steuerrückständebei denindirekten Steuern 109,5 „ „
Verzugszinsen bei den direkten Steuern 2,7 „ „
Eintreibungsgebühren bei den direkten Steuern 0,17 „ „
Verzugszinsen bei den indirekten Steuern 0,07 „ „
Die Steuerrückstände betragen bei den direkten Steuern
23,3 Prozent, bei den indirekten Steuern 37,1 Prozent der Steuer
eingänge. Am höchsten sind die Rückstände bei den Gebühren.
Gegenüber einer Einnahme von 102,0 Millionen Kronen stehen
Rückstände von 114,2 Millionen Kronen, also über 100 Prozent.
F. Die einzelnen Steuerarten.
I. Abschnitt.
Allgemeine Bemerkungen.
1. In dem die Steuersysteme behandelnden Abschnitte sind wir
zu dem Resultate gelangt, daß mit Rücksicht auf die Wichtigkeit
des Momentes der Steuerquelle im Steuerwesen, die Steuern am
zweckmäßigsten in drei Gruppen geteilt werden können:
') Finanzwissenschaft III. Bd , 8. 701. — Siehe über diese Frage ganz be
sonders Meise! : Moral und Technik bei der Veranlagung der preußischen Ein
kommensteuer (Schmoller’s Jahrbuch, 35 Jahrg., I. Heft, 8. 285), ferner desselben
Verfassers: Beiträge zur Lehre vom Finanz-Unrechte (Zur Reform des öster
reichischen Finanz-Strafprozesses) und die bezogene Literatur.