Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Arbeiter  zu  besteuern.  Es  soll  dies  zum  Teil  im  Interesse  des
Schutzes  der  inländischen  Arbeiter  gegen  die  Konkurrenz  ausländischer ­
  Arbeitskräfte  geschehen.  Ein  dahingehender  Vorschlag
beschäftigte  bereits  die  französische  Gesetzgebung.  Der  Gefahr  der
Überwälzung  soll  dadurch  begegnet  werden,  daß  in  dem  Lohne  der
inländischen  und  ausländischen  Arbeiter  kein  Unterschied  gemacht
werden  darf.
2.  Eine  spezielle  Besteuerungsart  hat  sich  in  einzelnen  Staaten  für
denjenigen  Arbeitsverdienst  herausgebildet,  der  in  der  Form  ständiger
Bezüge  erscheint.  Es  ist  dies  die  Steuer  vom  Diensteinkommen
resp.  die  Besoldungssteuer.  Die  Besoldungssteuer  ist  in  einzelnen ­
  Fällen  eine  Ergänzung  der  allgemeinen  Einkommensteuer  und
soll  dort,  wo  neben  der  Einkommensteuer  noch  die  Ertragsbesteuerung
aufrecht  erhalten  wird,  zur  Vermeidung  ungleicher  Besteuerung
dienen.  Die  Besoldungssteuer  soll  dann  für  die  betreffenden  Einkommen ­
  die  Ertragssteuer  substituieren.  Diese  Bedeutung  hat  die
Besoldungssteuer  in  Österreich.

IV.  Abschnitt.
Die  Besteuerung  des  Unteriiehmergewiunes.
1.  Im  System  der  Ertragssteuer  kann  eine  Steuer  nicht  fehlen,
deren  Zweck  die  Besteuerung  des  aus  der  Zusammenfassung  und
Leitung  der  Produktivkräfte  sich  ergebenden  Unternehmergewinnes
ist.  Dieser  Steuer  unterliegt  jede  Erwerbstätigkeit,  die  sich  aus
der  selbständigen  Betätigung  einzelner  oder  mehrerer  Produktivkräfte ­
  ergibt.  Demnach  gehören  hierher  Bergwerks-  und  Industrieunternehmen, ­
  Handels-,  Verkehrs-  und  Kreditunternehmen,  hierher
gehören  die  geistigen  Berufszweige,  soweit  sie  selbständig  betrieben
werden  —  der  Beruf  des  Arztes,  Rechtsanwaltes,  Schriftstellers  usw.
Miets-  und  Pachtunternehmen,  hierher  gehört  prinzipiell  das
landwirtschaftliche  Unternehmen,  das  aber  zweckmäßiger  mit  der
Grundsteuer  belegt  wird.  Die  Schwierigkeit  und  Gefahr  dieser
Steuer  liegt  in  der  Schwierigkeit  der  Ermessung  und  in  den  Schwankungen ­
  des  Unternehmergewinnes  und  der  Fiskus  ist  hier  mehr
weniger  auf  die  Steuerbekenntnisse  der  Steuersubjekte  angewiesen.
Während  der  Kapitalzins,  der  Arbeitslohn,  ja  die  Grundrente  in
jedem  Staate  ein  gewisses  durchschnittliches  Niveau  zeigen,  dessen
            
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