Full text : Finanzwissenschaft

F.  V.  Abschnitt.  Verkehrssteuern.

417

werden,  die  dann  die  Steuer  auf  ihre  Parteien  überwälzen.  Auch
wurde  der  Gedanke  ventiliert,  die  ganze  Börsensteuer  der  Börse
selbst  aufzulegen,  in  welchem  Falle  es  das  Interesse  der  einzelnen
Börsenmitglieder  wäre,  die  Steuer  unter  sich  verhältnismäßig  zu
verteilen.
In  den  einzelnen  Staaten  finden  wir  ein  verschiedenes  Vorgehen.
Bei  der  deutschen  Börsensteuer  (1881,  85,  94)  hängt  die  Steuer
von  der  Größe  der  in  Verkehr  gekommenen  Werte  ab;  der  Steuerfuß ­
  beträgt  2 / 1Q .  vom  Tausend  bei  Wertpapieren,  4 / 10  bei  Warenumsätzen. ­
  In  Österreich  (1892,  1897)  wird  die  Steuer  vom  Schluß
berechnet;  sie  beträgt  beim  einfachen  Schluß  20,  resp.  50  Kreuzer.
In  gewissem  Sinne  werden  auch  die  Kotierungssteuer,  die  Talonsteuer
als  Börsensteuer  betrachtet.
2.  Zu  den  Verkehrssteuern  gehören  noch  die  folgenden  Steuern:
a)  Die  Besteuerung  des  Wechselverkehrs,  sowie  des  Scheckund
  Giroverkehrs  gewinnt  mit  der  Steigerung  des  wirtschaftlichen
Lebens  jedenfalls  höhere  Bedeutung.  Doch  entbehrt  diese  Steuer
sowohl  das  Moment  der  Allgemeinheit,  als  das  der  Proportionalität.
Soferne  nur  die  höheren  Sphären  des  Verkehrs  Gegenstand  dieser
Steuer  sind,  kann  das  Vorhandensein  der  Steuerfähigkeit  nicht  geläugnet
  werden,  obwohl  dieselbe  auch  hier  nur  getrübt  zum  Ausdruck ­
  kommt.  Jedenfalls  kann  nur  ein  staffelförmig  ansteigender
Steuerfuß  gebilligt  werden.
b)  Die  Berechtigung  der  Verkehrssteuer  nach  Lombarddarlehen
liegt  darin,  daß  bei  diesen  Darlehen  das  Spekulationsmoment  eine
große  Rolle  spielt.  Oft  entfallen  hier  große  Gewinne  auf  beide  Teile.
c)  Sehr  allgemein  ist  die  Besteuerung  von  Rechnungen  und
Frachtbriefen  in  Form  von  Stempeln.  Mit  Rücksicht  auf  den  Mangel
der  Proportionalität  und  der  Geringfügigkeit  der  Einnahmen  kann
diese  Steuer  kaum  befürwortet  werden.
d)  Eine  der  wichtigsten  Gruppen  der  Verkehrssteuer  ist  die
Besteuerung  des  Verkehrs  in  Immobilien.  Es  läßt  sich  nicht  behaupten, ­
  daß  diese  Steuer  stets  auf  richtigen  Voraussetzungen  fußt.
Denn  wenn  es  auch  wahr  ist,  daß  infolge  des  Verkehrs  oft  Bereicherung ­
  eintritt,  so  kann  dies  doch  nicht  von  jedem  Verkehrsvorgang ­
  behauptet  werden.  Gerade  die  stärksten  Individuen,  in
deren  Vermögen  sich  die  Wertsteigerung  langer  Perioden  anhäuft,
spielen  im  Verkehr  selten  eine  Rolle.  Auch  gilt  zu  bemerken,  daß
die  Steuer  manchmal  den  volkswirtschaftlich  wünschenswerten  Übergang ­
  der  Immobilien  erschwert.
e)  Aber  auch  die  auf  den  Verkehr  von  mobilen  Gegenständen
entfallende  Steuer  wird  mit  manchen  Nachteilen  verbunden  sein.
Földes,  Finanzwissenschaft.  27
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.