F. II. Abschnitt. Die Vermögenssteuer.
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Die ungarische Einkommensteuerstatistik 1 ) bietet uns folgende
Daten (1915).
Besteuert wurden 13166 Zensiten, von denen 8587 Bekennt
nisse einreichten. Von dem besteuerten Einkommen stammt aus:
Grundeigentum
Hausbesitz
wirtschaftlichen Erwerb
Kapitaleigentum und Vermögensrechten
Besoldungen
sonstigem Einkommen
Insgesamt
226.9 Mill. Kronen
19t),1 „ ,,
227,5 „ „
133.9 „ „
42,6 „ „
9,1 ,, „
77o,l „ „
Der Betrag der veranlagten Steuer belief sich auf 25,4 Mill.
Kronen.
Von den Steuersubjekten besaßen ein Vermögen:
von unter 20000 Kronen 2 ) 1806
20000— 30000 „ 6252
30000— 40000 „ 1773
40000- 60000 „ 1537
60000— 80000 „ 672
80000—100000 „ 301
100000—120000 „ 199
über 120000 „ 626
II. Abschnitt.
Die Vermögenssteuer.
1. Den allgemeinen Charakter der Vermögenssteuern haben wir
an anderer Stelle erörtert und so haben wir hier nur die Aufgabe,
die tatsächliche Gestaltung derselben in ihren wichtigsten Formen
zu schildern. Wir sprechen hier nur von der eigentlichen Ver
mögenssteuer, nicht aber von Steuern, welche, wenn sie auch nicht
Vermögenssteuern genannt werden, doch eigentlich das Vermögen
belasten, wie die Erbschaftssteuer, die Umsatzsteuer, die Wert
zuwachssteuer, die Bettermentsteuer. Ebensowenig gehören hierher
*) Ohne Kroatien-Slavonien.
2 ) Die Einkommensteuer wurde vorläufig bloß bei Einkommen über 20000
Kronen eingehoben. Doch kommen hier auch jene in Betracht, deren Einkommen
mit Hinzurechnung des steuerfreien Einkommens 20000 Kronen beträgt.