Full text: Finanzwissenschaft

F. II. Abschnitt. Die Vermögenssteuer. 
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Die ungarische Einkommensteuerstatistik 1 ) bietet uns folgende 
Daten (1915). 
Besteuert wurden 13166 Zensiten, von denen 8587 Bekennt 
nisse einreichten. Von dem besteuerten Einkommen stammt aus: 
Grundeigentum 
Hausbesitz 
wirtschaftlichen Erwerb 
Kapitaleigentum und Vermögensrechten 
Besoldungen 
sonstigem Einkommen 
Insgesamt 
226.9 Mill. Kronen 
19t),1 „ ,, 
227,5 „ „ 
133.9 „ „ 
42,6 „ „ 
9,1 ,, „ 
77o,l „ „ 
Der Betrag der veranlagten Steuer belief sich auf 25,4 Mill. 
Kronen. 
Von den Steuersubjekten besaßen ein Vermögen: 
von unter 20000 Kronen 2 ) 1806 
20000— 30000 „ 6252 
30000— 40000 „ 1773 
40000- 60000 „ 1537 
60000— 80000 „ 672 
80000—100000 „ 301 
100000—120000 „ 199 
über 120000 „ 626 
II. Abschnitt. 
Die Vermögenssteuer. 
1. Den allgemeinen Charakter der Vermögenssteuern haben wir 
an anderer Stelle erörtert und so haben wir hier nur die Aufgabe, 
die tatsächliche Gestaltung derselben in ihren wichtigsten Formen 
zu schildern. Wir sprechen hier nur von der eigentlichen Ver 
mögenssteuer, nicht aber von Steuern, welche, wenn sie auch nicht 
Vermögenssteuern genannt werden, doch eigentlich das Vermögen 
belasten, wie die Erbschaftssteuer, die Umsatzsteuer, die Wert 
zuwachssteuer, die Bettermentsteuer. Ebensowenig gehören hierher 
*) Ohne Kroatien-Slavonien. 
2 ) Die Einkommensteuer wurde vorläufig bloß bei Einkommen über 20000 
Kronen eingehoben. Doch kommen hier auch jene in Betracht, deren Einkommen 
mit Hinzurechnung des steuerfreien Einkommens 20000 Kronen beträgt.
	        
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