F. I. Abschnitt. Allgemeine Lehren.
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in Frankreich 20 Prozent; in Spanien 20 Prozent; in Italien
22 P In° Z d2' direkten Linie nnd zwischen Eheleuten ist der Steuerfuß
(nach Schanz) folgender:
Deszendenten
1—15 Prozent
1-5 >,
1,38 „
1,40 „
1,25-4-0.80—3,60
England
Frankreich
Niederlande
Belgien
Österreich
Italien
>7
Eheleute
1—15 Prozent
3,75-9,—
5,52
5,5
1,25-4,-3-6,60
>1
1?
c) Die Steuern von verbrauchten Steuerquellen
resp. die Verzehrungssteuern.
I. Abschnitt.
Allgemeine Lehren.
1 Prinzipien der Verzehrungssteuern. Die Bedeutung
der Verzehrungssteuern haben wir an anderer Stelle erörtert. Jetzt
erübrigt nur die Aufgabe, die praktische Durchführung der Idee
des Verzehrungssteuersystemes zu untersuchen, mit Rücksicht auf
die allgemeinen Voraussetzungen, die Organisation und die Oegen-Stan<
Was e die Voraussetzungen der Verzehrungssteuern betrifft, so
unterliegt es keinem Zweifel, daß die rationelle Funktion der Verzehrungssteuern
davon abhängt, daß die Verzehrungssteuern sowohl
den volkswirtschaftlichen, als den finanziellen Gesichtspunkten entsnrechen.
Demgemäß können wir folgende Postulate aufstellen.
a ) Die Verzehrungssteuern sollen nicht die Gegenstände des ersten,
mientbehrUchen Leb,„,bedarf«« belasten, da sie Jg
rechte Belastung der unteren Klassen verursachen wurde .
Berück^chtigung dieses Gesichtspunktes sollen sie trotzdem vornehmlich
solch! Gegenstände treffen, welche Gegenstände Jns
Massenkonsums sind, da sie sonst nur geringe Einkünfte bmt
würden und die Unannehmlichkeit der Steuer in keinem Verhalt
nisse zu deren Resultate stünden. Diesem Erfordernis kann um so