Full text: Finanzwissenschaft

F. I Abschnitt. Allgemeine Lehren. 
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Gebiete, Städte gebrachten Verzehrungsgegenstände besteuert werden. 
y) Die Besteuerung der die betreffenden Gegenstände in Verkehr 
setzenden Handelsleute. 
Außerdem treten die Verzehrungssteuern noch in folgenden 
Formen auf: 
c) Monopole. Der Staat behält sich die Produktion, die Zir 
kulation, oder Produktion und Zirkulation gewisser Gegenstände vor. 
d) Konzessionssystem (Lizenzen), wonach die mit der Produk 
tion oder mit der Inverkehrsetzung beschäftigten Personen ver 
pflichtet sind, eine Konzession, Lizenz zu nehmen und dafür eine 
eventuell jährliche Gebühr zahlen. 
e) Klassensteuer, wobei die Verzehrungssteuer nach einzelnen 
sozialen Klassen festgesetzt wird. 
Mit Rücksicht auf diese verschiedenen Arten der Besteuerung 
ist im allgemeinen zu bemerken, daß die Besteuerung um so zweck 
mäßiger ist, je näher die Ware im Zeitpunkte der Besteuerung zur 
Konsumtion steht. Freilich ist in diesem Falle in der Regel die 
Kontrolle der betreffenden Steuerobjekte um so schwerer. Darum 
nehmen die Fabrikationssteuern immer mehr einen größeren Raum 
in der Produktionsbesteuerung ein. Die sonstigen Produktions 
steuern, wo die Besteuerung vor Abschluß der Produktion erfolgt, 
arbeiten immer mit Suppositionen, die namentlich der rasche h ort 
schritt der Produktion häufig widerlegt. So war bei der Zucker 
steuer eine Zeit, wo zur Produktion eines Zentners Rübenzucker 
28 Zentner Rüben notwendig waren, gegenwärtig beiläufig 6. In 
England ging man seinerzeit bei der Spiritussteuer von der Supposi 
tion aus, daß die Destillation einen Tag in Anspruch nimmt, dann 
nahm die Produktion einen solchen Aufschwung, daß in einer 
Stunde zwanzigmal destilliert werden konnte. Ein "V orteil dei 
Fabrikatensteuer besteht auch darin, daß im Falle der Ausfuhr bei 
der Steuerrückvergütung keine Mißbräuche geschehen können, die 
sonst fast unvermeidlich sind, wodurch die Steuerrückvergütungen 
zu Exportprämien ausarten. Wenn der Fiskus bei der Ausfuhr 
von einem Zentner Zucker die Steuer von 28 Zentner Rüben zurück 
zahlt, weil er davon ausgeht, daß zur Produktion dieses Zentners 
Zucker 28 Zentner Rüben verwendet wurden und in die Staatskasse 
die Steuer nach 28 Zentner bemessen einfließt, während tatsächlich 
bei dem Zentner Zucker nur 6 Zentner Rüben verwendet wurden, 
so ersetzt der Staat bei der Ausfuhr den vierfachen Betrag dessen, 
was er erhalten hat. 
6. Das Denaturierungsverfahren. Die Verzehrungs 
steuern haben die Bestimmung, das in der menschlichen Konsumtion
	        
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