48
Das erstere ergibt sich ohne weiteres aus dem Studium
des wirtschaftlichen Seins, ob ich sage, der Terminhandel
hat rein wirtschaftlich überwiegende Vorteile oder
sage, der Terminhandel soll, soweit wirtschaf tli ch e Er
wägungen in Betracht kommen, gestattet sein, ist natürlich
einerlei; insofern, ist eine Trennung zwischen dem Sein
und dem Seinsollen nicht möglich >), das ist aber wohl
selbstverständlich und steht hier nicht zur Diskussion.
Es handelt sich vielmehr um die Frage, ob die Be
trachtung des rein wirtschaftlichen Seins bezw. des
rein wirtschaftlichen Seinsollens getrennt werden kann
von der Betrachtung des wirtschaftlich-politischen
Seinsollens. Daß diese Frage bejaht werden muß, zeigt
sich gerade besonders deutlich an unserem Beispiel. Der
Japaner wird sehr wohl zu unterscheiden gewußt haben
zwischen dem, was in .unseren Börseneinrichtungen an
„ethischen“ Postulaten der herrschenden Gesetzgebungs-
Faktoren z. B. der Agrarier verwirklicht ist und dem, was
lediglich Konsequenz des wirtschaftlichen Seins ist.
Cohn weist weiter auf die Steuerlehre hin, nehme man
aus ihrem Körper die „ethisch-politische Entwickelung hin
aus“ so bleibe an würdigem Stoffe nur noch wenig übrig:
„Ungefähr so hohe Materien des „Seienden“ wie sie nach
mancherlei Zeugnissen in dem preußischen Staatsexamen
für den höheren Verwaltungsdienst abgefragt und einge
paukt werden. Die Technologie der Tabakflächensteuer
oder der Maisch-Bottich-Steuern et quae sunt ejusmodi“.
Aus dem Seinsollenden allein könne man zumal jene
großen Fragen erörtern, die einer fortschreitenden Ge
rechtigkeit in der Belastung der verschiedenen sozialen
ll Vgl. dazu Pierson, Leerboek der Staatshuiskondkunde, engl.
Übersetzung von A. A. Wotzel, Vol. I S. 3.