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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
also bescheidene finanzielle Mittel genügen, dort werden die Matri-
kularbeiträge entsprechen; auch die Frage des Verteilungsschlüssels
ist keine wichtige, da nur geringe Opfer zu bringen sind. Im Bundes
staat fordert die Zentralgewalt große Opfer; hier wäre es schwer,
durch Matrikularbeiträge die Bedürfnisse zu decken und dieselben
gerecht aufzuteilen, auch würden sie zu sehr auf das Finanzwesen
der einzelnen Staaten zurückwirken 1 ). Hier müssen also gewisse
Einnahmequellen dem Gesamtstaat überlassen werden. In erster
Reihe bieten sich die Zölle und indirekten Steuern dar. Da jedoch
diese nicht genügend beweglich sind und vom Standpunkte der
Produktion deren häufige Änderung nachteilig, so werden die di
rekten Steuern dort, wo die Ansprüche groß sind, nicht ganz
vermeidlich sein. Übrigens ist die Frage höchst kompliziert.
„Solange nun das Bundesfinanzwesen — sagt Stein — zu seinem
Inhaber nur noch das indirekte Steuerwesen hat, erhält sich der
Charakter des Bundesstaats auch finanziell als ein unzweifelhafter;
sowie dagegen die Bundesverfassung die Bundesgewalt auf die di
rekte Besteuerung überträgt, beginnt die Aufgabe der einzelnen
Staatssouveränität in der Bildung eines einheitlichen Staatswesens
unter seiner alleinigen Souveränität“ 2 ).
Im Deutschen Reich hatten die direkten Steuern als Reichs
steuern viele Freunde. Die Vielheit und Unvollkommenheit der
direkten Steuern, sowie die große Zahl der auf ihre Finanzhoheit
eifersüchtigen Einzelstaaten bilden ein Hindernis der Einführung
der direkten Steuern. Es galt fast als unumstößliches Prinzip,
daß das Reich von den indirekten Steuern lebt, die Einzelstaaten
von den direkten, was aber einer gesunden Entwicklung der Finanzen
hier und dort manche Hindernisse in den Weg legt. Und dies
um so mehr, als demzufolge der Bundesrat der Einführung von
direkten Steuern stets entgegen ist, während die sozialdemokratische
Partei die stärkere Inanspruchnahme der indirekten Steuern ver
weigert 3 ). Auch der Weltkrieg hat hier keine Wandlung ge-
b Nach Flora (le finanze degli stati composti, Torino 1900, S. 33) sind im
Bundesstaat die selbständigen Einnahmen die Hauptsache, die Beiträge bloß neben
sächlich. Die vollständige Autonomie der Einnahmen des Bundesstaates ist das
Ideal der Bundesfinanzen.
2 ) Finanzwissenschaft, I. Teil, 8. 70.
3 ) In neuester Zeit (1916) hat der Minister von Böderern in seiner Antritts
rede hierüber Beschwerde geführt. Im Gegensatze hiermit steht eine Äußerung (1916)
des bayerischen Finanzministers Breunig, der sich gegen direkte Reichssteuern
verwahrte. Auch Bredt vertritt die Ansicht, daß die direkten Steuern den
Einzelstaaten, die indirekten dem Reich gehören (Die Besteuerung nach der
Leistungsfähigkeit, Leipzig 1911, 8. 240). Überdies sollen die über das Ein
kommen hinausgehenden Einnahmen (Erbschafts u. Wertzuwachs), dann das
Kapital durch Reichsverkehrssteuern herangezogen werden.