Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
also bescheidene finanzielle Mittel genügen, dort werden die Matri- 
kularbeiträge entsprechen; auch die Frage des Verteilungsschlüssels 
ist keine wichtige, da nur geringe Opfer zu bringen sind. Im Bundes 
staat fordert die Zentralgewalt große Opfer; hier wäre es schwer, 
durch Matrikularbeiträge die Bedürfnisse zu decken und dieselben 
gerecht aufzuteilen, auch würden sie zu sehr auf das Finanzwesen 
der einzelnen Staaten zurückwirken 1 ). Hier müssen also gewisse 
Einnahmequellen dem Gesamtstaat überlassen werden. In erster 
Reihe bieten sich die Zölle und indirekten Steuern dar. Da jedoch 
diese nicht genügend beweglich sind und vom Standpunkte der 
Produktion deren häufige Änderung nachteilig, so werden die di 
rekten Steuern dort, wo die Ansprüche groß sind, nicht ganz 
vermeidlich sein. Übrigens ist die Frage höchst kompliziert. 
„Solange nun das Bundesfinanzwesen — sagt Stein — zu seinem 
Inhaber nur noch das indirekte Steuerwesen hat, erhält sich der 
Charakter des Bundesstaats auch finanziell als ein unzweifelhafter; 
sowie dagegen die Bundesverfassung die Bundesgewalt auf die di 
rekte Besteuerung überträgt, beginnt die Aufgabe der einzelnen 
Staatssouveränität in der Bildung eines einheitlichen Staatswesens 
unter seiner alleinigen Souveränität“ 2 ). 
Im Deutschen Reich hatten die direkten Steuern als Reichs 
steuern viele Freunde. Die Vielheit und Unvollkommenheit der 
direkten Steuern, sowie die große Zahl der auf ihre Finanzhoheit 
eifersüchtigen Einzelstaaten bilden ein Hindernis der Einführung 
der direkten Steuern. Es galt fast als unumstößliches Prinzip, 
daß das Reich von den indirekten Steuern lebt, die Einzelstaaten 
von den direkten, was aber einer gesunden Entwicklung der Finanzen 
hier und dort manche Hindernisse in den Weg legt. Und dies 
um so mehr, als demzufolge der Bundesrat der Einführung von 
direkten Steuern stets entgegen ist, während die sozialdemokratische 
Partei die stärkere Inanspruchnahme der indirekten Steuern ver 
weigert 3 ). Auch der Weltkrieg hat hier keine Wandlung ge- 
b Nach Flora (le finanze degli stati composti, Torino 1900, S. 33) sind im 
Bundesstaat die selbständigen Einnahmen die Hauptsache, die Beiträge bloß neben 
sächlich. Die vollständige Autonomie der Einnahmen des Bundesstaates ist das 
Ideal der Bundesfinanzen. 
2 ) Finanzwissenschaft, I. Teil, 8. 70. 
3 ) In neuester Zeit (1916) hat der Minister von Böderern in seiner Antritts 
rede hierüber Beschwerde geführt. Im Gegensatze hiermit steht eine Äußerung (1916) 
des bayerischen Finanzministers Breunig, der sich gegen direkte Reichssteuern 
verwahrte. Auch Bredt vertritt die Ansicht, daß die direkten Steuern den 
Einzelstaaten, die indirekten dem Reich gehören (Die Besteuerung nach der 
Leistungsfähigkeit, Leipzig 1911, 8. 240). Überdies sollen die über das Ein 
kommen hinausgehenden Einnahmen (Erbschafts u. Wertzuwachs), dann das 
Kapital durch Reichsverkehrssteuern herangezogen werden.
	        
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