Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

also  bescheidene  finanzielle  Mittel  genügen,  dort  werden  die  Matrikularbeiträge
  entsprechen;  auch  die  Frage  des  Verteilungsschlüssels
ist  keine  wichtige,  da  nur  geringe  Opfer  zu  bringen  sind.  Im  Bundesstaat ­
  fordert  die  Zentralgewalt  große  Opfer;  hier  wäre  es  schwer,
durch  Matrikularbeiträge  die  Bedürfnisse  zu  decken  und  dieselben
gerecht  aufzuteilen,  auch  würden  sie  zu  sehr  auf  das  Finanzwesen
der  einzelnen  Staaten  zurückwirken 1 ).  Hier  müssen  also  gewisse
Einnahmequellen  dem  Gesamtstaat  überlassen  werden.  In  erster
Reihe  bieten  sich  die  Zölle  und  indirekten  Steuern  dar.  Da  jedoch
diese  nicht  genügend  beweglich  sind  und  vom  Standpunkte  der
Produktion  deren  häufige  Änderung  nachteilig,  so  werden  die  direkten ­
  Steuern  dort,  wo  die  Ansprüche  groß  sind,  nicht  ganz
vermeidlich  sein.  Übrigens  ist  die  Frage  höchst  kompliziert.
„Solange  nun  das  Bundesfinanzwesen  —  sagt  Stein  —  zu  seinem
Inhaber  nur  noch  das  indirekte  Steuerwesen  hat,  erhält  sich  der
Charakter  des  Bundesstaats  auch  finanziell  als  ein  unzweifelhafter;
sowie  dagegen  die  Bundesverfassung  die  Bundesgewalt  auf  die  direkte ­
  Besteuerung  überträgt,  beginnt  die  Aufgabe  der  einzelnen
Staatssouveränität  in  der  Bildung  eines  einheitlichen  Staatswesens
unter  seiner  alleinigen  Souveränität“  2 ).
Im  Deutschen  Reich  hatten  die  direkten  Steuern  als  Reichssteuern ­
  viele  Freunde.  Die  Vielheit  und  Unvollkommenheit  der
direkten  Steuern,  sowie  die  große  Zahl  der  auf  ihre  Finanzhoheit
eifersüchtigen  Einzelstaaten  bilden  ein  Hindernis  der  Einführung
der  direkten  Steuern.  Es  galt  fast  als  unumstößliches  Prinzip,
daß  das  Reich  von  den  indirekten  Steuern  lebt,  die  Einzelstaaten
von  den  direkten,  was  aber  einer  gesunden  Entwicklung  der  Finanzen
hier  und  dort  manche  Hindernisse  in  den  Weg  legt.  Und  dies
um  so  mehr,  als  demzufolge  der  Bundesrat  der  Einführung  von
direkten  Steuern  stets  entgegen  ist,  während  die  sozialdemokratische
Partei  die  stärkere  Inanspruchnahme  der  indirekten  Steuern  verweigert ­
 3 ).  Auch  der  Weltkrieg  hat  hier  keine  Wandlung  geb
  Nach  Flora  (le  finanze  degli  stati  composti,  Torino  1900,  S.  33)  sind  im
Bundesstaat  die  selbständigen  Einnahmen  die  Hauptsache,  die  Beiträge  bloß  nebensächlich. ­
  Die  vollständige  Autonomie  der  Einnahmen  des  Bundesstaates  ist  das
Ideal  der  Bundesfinanzen.
2 )  Finanzwissenschaft,  I.  Teil,  8.  70.
3 )  In  neuester  Zeit  (1916)  hat  der  Minister  von  Böderern  in  seiner  Antrittsrede ­
  hierüber  Beschwerde  geführt.  Im  Gegensatze  hiermit  steht  eine  Äußerung  (1916)
des  bayerischen  Finanzministers  Breunig,  der  sich  gegen  direkte  Reichssteuern
verwahrte.  Auch  Bredt  vertritt  die  Ansicht,  daß  die  direkten  Steuern  den
Einzelstaaten,  die  indirekten  dem  Reich  gehören  (Die  Besteuerung  nach  der
Leistungsfähigkeit,  Leipzig  1911,  8.  240).  Überdies  sollen  die  über  das  Einkommen ­
  hinausgehenden  Einnahmen  (Erbschafts  u.  Wertzuwachs),  dann  das
Kapital  durch  Reichsverkehrssteuern  herangezogen  werden.
            
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