Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Schlüssel sind höchst mangelhaft, am mangelhaftesten wohl der im 
Deutschen Reiche, der auf der Volkszahl beruht, da ja die Volks 
zahl die Wohlstandsverhältnisse, die Leistungsfähigkeit am wenigsten 
widerspiegelt. Die Volkszahl als Maß der Leistungsfähigkeit ist 
einer der rohesten Maßstäbe, wie dies Bismarck, Miquel, Schäffle, 
Scheel, Schanz u. a. aussprachen. Stein hat sich über die 
Frage der gerechtesten Bemessung der Matrikularbeiträge nicht 
ausgesprochen. In der Tat wird in neuerer Zeit eine Veredelung 
der Matrikularbeiträge namentlich durch Berücksichtigung von 
Volksvermögen und Volkseinkommen in Erwägung gezogen. Die 
Vereinigten Staaten von Nordamerika haben ihre speziellen Ein 
nahmen, namentlich Zölle und indirekte Steuern, doch werden dort 
in außergewöhnlichen Fällen von den Staaten Beiträge gefordert, 
die nach der Bevölkerungszahl umgelegt werden. In dieser Zahl 
wurden in früheren Zeiten die steuerfreien Indianer überhaupt nicht, 
die Sklaven nur zu s / 5 ihrer Zahl angerechnet 1 ). 
Wie sich das Verhältnis eines einzelnen Staates zum Deutschen 
Reich gestaltet, darüber geben folgende auf Preußen bezughabende 
Daten Aufschluß (1913): 
a) Einnahmen aus der Reichskasse: 
Anteil an dem Ertrag der Zölle und Tabaksteuer — Mill. M. 
„ „ der Verbrauchsabgabe für Branntwein 125.88 „ „ 
„ „ „ Reichsstempelabgabe 20.18 „ „ 
b) Vergütungen aus der Reichskasse: 
Erhebungs- u. Verwaltungskosten d. Zölle 17.18 ,. „ 
„ „ „ „ Zuckersteuer 14.93 ,, „ 
„ „ „ „ Branntwein 
steuer 13.83 „ „ 
einnahmen die Ausgaben zu decken vermag. In Dänemark (Dänemark, Schleswig- 
Holstein) wurde die Quote streng nach der Volkszahl berechnet. Schweden und 
Norwegen wendeten bei verschiedenen Ausgaben verschiedene Schlüssel an: bei 
der Zivilliste und den Ausgaben für die Diplomatie die Volkszahl, bei den Kon- 
sularausgaben wurde das Verhältnis der Volkszahl, der Handelsflotte und des 
Außenhandels zur Basis genommen. Oldenburg, Lübeck und Birkenfeld haben 
bei der Quote die Steuerkraft und zwar die Resultate der Erwerb-., und Ein 
kommensteuer und den Ertrag der Domänen zur Basis genommen. In Österreich- 
Ungarn machten die Quotendeputationen ihre Vorschläge auf Grund der Steuer- 
leistungen beider Staaten, die aber trotzdem nur als Material dienten und 
von denen auf Grund von Verhandlungen, Nuntien die Quote bestimmt wurde. 
Konnte zwischen den Deputationen beider Staaten keine Einigung erzielt werden, 
so wurde die Quote für ein Jahr durch die Krone bestimmt. Die Festsetzung der 
Deputationen. galt stets für zehn Jahre. Wie in den meisten Staatenbunden 
hatte auch in Österreich-Ungarn der gemeinsame Haushalt eine gemeinsame Ein 
nahmequelle, die Grenzzölle. 
*) Hock, Die Finanzen und die Finanzgeschichte der Vereinigten Staaten 
von Nordamerika (Stuttgart 1867), 8. 810.
	        
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