Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Schlüssel  sind  höchst  mangelhaft,  am  mangelhaftesten  wohl  der  im
Deutschen  Reiche,  der  auf  der  Volkszahl  beruht,  da  ja  die  Volkszahl ­
  die  Wohlstandsverhältnisse,  die  Leistungsfähigkeit  am  wenigsten
widerspiegelt.  Die  Volkszahl  als  Maß  der  Leistungsfähigkeit  ist
einer  der  rohesten  Maßstäbe,  wie  dies  Bismarck,  Miquel,  Schäffle,
Scheel,  Schanz  u.  a.  aussprachen.  Stein  hat  sich  über  die
Frage  der  gerechtesten  Bemessung  der  Matrikularbeiträge  nicht
ausgesprochen.  In  der  Tat  wird  in  neuerer  Zeit  eine  Veredelung
der  Matrikularbeiträge  namentlich  durch  Berücksichtigung  von
Volksvermögen  und  Volkseinkommen  in  Erwägung  gezogen.  Die
Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  haben  ihre  speziellen  Einnahmen, ­
  namentlich  Zölle  und  indirekte  Steuern,  doch  werden  dort
in  außergewöhnlichen  Fällen  von  den  Staaten  Beiträge  gefordert,
die  nach  der  Bevölkerungszahl  umgelegt  werden.  In  dieser  Zahl
wurden  in  früheren  Zeiten  die  steuerfreien  Indianer  überhaupt  nicht,
die  Sklaven  nur  zu  s / 5  ihrer  Zahl  angerechnet 1 ).
Wie  sich  das  Verhältnis  eines  einzelnen  Staates  zum  Deutschen
Reich  gestaltet,  darüber  geben  folgende  auf  Preußen  bezughabende
Daten  Aufschluß  (1913):
a)  Einnahmen  aus  der  Reichskasse:
Anteil  an  dem  Ertrag  der  Zölle  und  Tabaksteuer  —  Mill.  M.
„  „  der  Verbrauchsabgabe  für  Branntwein  125.88  „  „
„  „  „  Reichsstempelabgabe  20.18  „  „
b)  Vergütungen  aus  der  Reichskasse:
Erhebungs-  u.  Verwaltungskosten  d.  Zölle  17.18  ,.  „
„  „  „  „  Zuckersteuer  14.93  ,,  „
„  „  „  „  Branntweinsteuer ­
  13.83  „  „
einnahmen  die  Ausgaben  zu  decken  vermag.  In  Dänemark  (Dänemark,  Schleswig-Holstein)
  wurde  die  Quote  streng  nach  der  Volkszahl  berechnet.  Schweden  und
Norwegen  wendeten  bei  verschiedenen  Ausgaben  verschiedene  Schlüssel  an:  bei
der  Zivilliste  und  den  Ausgaben  für  die  Diplomatie  die  Volkszahl,  bei  den  Konsularausgaben
  wurde  das  Verhältnis  der  Volkszahl,  der  Handelsflotte  und  des
Außenhandels  zur  Basis  genommen.  Oldenburg,  Lübeck  und  Birkenfeld  haben
bei  der  Quote  die  Steuerkraft  und  zwar  die  Resultate  der  Erwerb-.,  und  Einkommensteuer ­
  und  den  Ertrag  der  Domänen  zur  Basis  genommen.  In  Österreich-Ungarn
  machten  die  Quotendeputationen  ihre  Vorschläge  auf  Grund  der  Steuerleistungen
  beider  Staaten,  die  aber  trotzdem  nur  als  Material  dienten  und
von  denen  auf  Grund  von  Verhandlungen,  Nuntien  die  Quote  bestimmt  wurde.
Konnte  zwischen  den  Deputationen  beider  Staaten  keine  Einigung  erzielt  werden,
so  wurde  die  Quote  für  ein  Jahr  durch  die  Krone  bestimmt.  Die  Festsetzung  der
Deputationen.  galt  stets  für  zehn  Jahre.  Wie  in  den  meisten  Staatenbunden
hatte  auch  in  Österreich-Ungarn  der  gemeinsame  Haushalt  eine  gemeinsame  Einnahmequelle, ­
  die  Grenzzölle.
*)  Hock,  Die  Finanzen  und  die  Finanzgeschichte  der  Vereinigten  Staaten
von  Nordamerika  (Stuttgart  1867),  8.  810.
            
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